• Doberschütz (Landkreis Nordsachsen, Sachsen)
Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise Anerkennung

Berufsabschlüssen der DDR durch die IHK anerkennen lassen

Wenn Sie in der DDR einen Facharbeiter- oder Meisterabschluss erworben haben, können Sie bei der örtlich zuständigen IHK die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem bundesdeutschen Berufsabschluss beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie in der DDR einen Facharbeiter- oder Meisterabschluss erworben haben, können Sie bei der örtlich zuständigen IHK die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem bundesdeutschen Berufsabschluss beantragen.

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer zu Leipzig (Industrie- und Handelskammer zu Leipzig)

Adresse

Hausanschrift

Goerdelerring 5

04109 Leipzig

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 18:00 Uhr Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 16:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: info@leipzig.ihk.de

Fax: +49 341 1267-1421

Telefon Festnetz: +49 341 1267-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag das Formular der zuständigen IHK.

Weitere Nachweise und Unterlagen:

  • Antrag auf Gleichstellung/Anerkennung, schriftlich und eigenhändig unterschrieben
  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
  • beglaubigte Kopie der Originalurkunde und des Originalzeugnisses der beruflichen Qualifikation (zum Beispiel Facharbeiterbrief und -zeugnis, Meisterbrief und -zeugnis)
  • Erklärung, dass bei keiner anderen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder sonstigen Stelle die Überprüfung der Unterlagen beantragt wurde.

Hinweis: Alle Kopien sind in amtlich beglaubigter Form einzureichen.

Voraussetzungen

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Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Verfahrensablauf

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen können

  • per Fax,
  • per Post zugesandt bzw.
  • persönlich abgegeben werden oder
  • per E-Mail eingereicht werden, jedoch nur dann, wenn Sie das Formular elektronisch qualifiziert signieren.

Fristen

bis zu 8 Monate (Einzelfallabhängig)

Kosten

Verfahrensgebühr: EUR 20,00 bis EUR 60,00

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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Sprache: de

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Sprache: en