Berufsabschlüssen der DDR durch die IHK anerkennen lassen
Beschreibung
Wenn Sie in der DDR einen Facharbeiter- oder Meisterabschluss erworben haben, können Sie bei der örtlich zuständigen IHK die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem bundesdeutschen Berufsabschluss beantragen.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Dresden (Industrie- und Handelskammer Dresden)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: service@dresden.ihk.de
Telefon Festnetz: +49 351 2802-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag das Formular der zuständigen IHK.
Weitere Nachweise und Unterlagen:
- Antrag auf Gleichstellung/Anerkennung, schriftlich und eigenhändig unterschrieben
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
- beglaubigte Kopie der Originalurkunde und des Originalzeugnisses der beruflichen Qualifikation (zum Beispiel Facharbeiterbrief und -zeugnis, Meisterbrief und -zeugnis)
- Erklärung, dass bei keiner anderen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder sonstigen Stelle die Überprüfung der Unterlagen beantragt wurde.
Hinweis: Alle Kopien sind in amtlich beglaubigter Form einzureichen.
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres im Bescheid)
Verfahrensablauf
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen können
- per Fax,
- per Post zugesandt bzw.
- persönlich abgegeben werden oder
- per E-Mail eingereicht werden, jedoch nur dann, wenn Sie das Formular elektronisch qualifiziert signieren.
Fristen
bis zu 8 Monate (Einzelfallabhängig)
Kosten
Verfahrensgebühr: EUR 20,00 bis EUR 60,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen