Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise Anerkennung
Berufsabschlüssen der DDR durch die IHK anerkennen lassen
Wenn Sie in der DDR einen Facharbeiter- oder Meisterabschluss erworben haben, können Sie bei der örtlich zuständigen IHK die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem bundesdeutschen Berufsabschluss beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie in der DDR einen Facharbeiter- oder Meisterabschluss erworben haben, können Sie bei der örtlich zuständigen IHK die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem bundesdeutschen Berufsabschluss beantragen.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Chemnitz (Industrie- und Handelskammer Chemnitz)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag das Formular der zuständigen IHK.
Weitere Nachweise und Unterlagen:
- Antrag auf Gleichstellung/Anerkennung, schriftlich und eigenhändig unterschrieben
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
- beglaubigte Kopie der Originalurkunde und des Originalzeugnisses der beruflichen Qualifikation (zum Beispiel Facharbeiterbrief und -zeugnis, Meisterbrief und -zeugnis)
- Erklärung, dass bei keiner anderen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder sonstigen Stelle die Überprüfung der Unterlagen beantragt wurde.
Hinweis: Alle Kopien sind in amtlich beglaubigter Form einzureichen.
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres im Bescheid)
Verfahrensablauf
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen können
- per Fax,
- per Post zugesandt bzw.
- persönlich abgegeben werden oder
- per E-Mail eingereicht werden, jedoch nur dann, wenn Sie das Formular elektronisch qualifiziert signieren.
Fristen
bis zu 8 Monate (Einzelfallabhängig)
Kosten
Verfahrensgebühr: EUR 20,00 bis EUR 60,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen