Anzeige Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme objektbezogen

    Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit asbesthaltigen Materialien anzeigen

    Wenn Sie als Fachbetrieb Tätigkeiten durchführen möchten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest), müssen Sie diese Tätigkeiten als gewerbetreibende Person sieben Tage vor Beginn der Arbeiten anzeigen.

    Beschreibung

    Anzeige von Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen nach Anhang I Nr. 2.4.2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und TRGS 519 Nr. 3.2

    Wenn Sie als Fachbetrieb Tätigkeiten durchführen möchten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest), müssen Sie diese Tätigkeiten als gewerbetreibende Person sieben Tage vor Beginn der Arbeiten anzeigen.

    Ansprechpartner

    Asbesthaltige Gefahrstoffe, Tätigkeit anzeigen (Asbesthaltige Gefahrstoffe, Tätigkeit anzeigen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stauffenbergallee 2

    01099 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: bill.haendler@lds.sachsen.de

    Fax: +49 351 825 9700

    Telefon Festnetz: +49 351 825 5214

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Objektbezogene Anzeige über Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien
      • Lage der Arbeitsstätte,
      • verwendete oder gehandhabte Asbestarten und -mengen,
      • ausgeübte Tätigkeiten und angewendete Verfahren,
      • Anzahl der beteiligten Beschäftigten,
      • Beginn und Dauer der Tätigkeiten,
      • Maßnahmen zur Begrenzung der Asbestfreisetzung und zur Begrenzung der Asbestexposition der Beschäftigten.
    • Unternehmensbezogene Anzeige (UMA)
      • verwendete oder gehandhabte Asbestarten und -mengen,
      • ausgeübte Tätigkeiten und angewendete Verfahren,
      • Maßnahmen zur Begrenzung der Asbestfreisetzung und zur Begrenzung der Asbestexposition der Beschäftigten.
    • Sachkundenachweis
      • Den Tätigkeiten angepasster Sachkundenachweis entsprechend dem technischen Regelwerk TRGS 519, Anlage 4 oder 3 für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest.
    • Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan
    • Betriebsanweisung

    Voraussetzungen

    • Personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
      Als Fachbetrieb benötigen Sie Beschäftigte mit einem Sachkundenachweis.
      Für diesen Sachkundenachweis ist die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erforderlich. Der Sachkundenachweis ist dann sechs Jahre gültig. Bei den Arbeiten ist dafür zu sorgen, dass mindestens eine weisungsbefugte sachkundige Person vor Ort tätig ist.
    • Als Fachbetrieb benötigen Sie die technische Ausstattung gemäß TRGS 519
    • bei Arbeiten mit schwach gebundenen Asbest benötigen Sie eine Zulassung als Fachbetrieb

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Die beabsichtigten Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien müssen Sie schriftlich anzeigen. Das vorgeschriebene Formular beziehen Sie über die unter "Weiterführende Informationen" verlinkte Internetseite "Gefahrstoffe" der Arbeitsschutzverwaltung Sachsen oder die Formular- und Download-Seite der Landesdirektion Sachsen.

    Fristen

    Anzeige: spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en