regionale Entwicklung Förderung

    Ländliche Entwicklung (LE 2014)

    Im Rahmen der Richtlinie "Ländliche Entwicklung" werden Vorhaben gefördert, die ländliche Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume sichern und weiter entwickeln. Die Vorhaben sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. [...]

    Beschreibung

    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben im ländlichen Raum nach der Förderrichtlinie "Ländliche Entwicklung" (LE/2014), Nr. 08915

    Im Rahmen der Richtlinie "Ländliche Entwicklung" werden Vorhaben gefördert, die ländliche Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume sichern und weiter entwickeln. Die Vorhaben sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. [...]

    Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich?
    • Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
    • Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten
    • Maßnahmen des Rahmenplans "Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz" (GAK-Rahmenplan) Förderbereich 1, Maßnahmengruppe A, Integrierte Ländliche Entwicklung

    Hinweis: Förderung von GAK-Vorhaben nur nach gesondertem Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft)

    Konditionen

    Finanzierungsart
    Anteilfinanzierung (Zuschuss)

    Höhe

    • Ländliche Neuordnung: 65 – 90 %
    • Breitbandversorgung: 90 %
    • GAK-Maßnahmen: Fördersatz nach Vorgaben laut Aufruf

    Höchstbetrag

    • Ländliche Neuordnung: keine Beschränkung
    • Breitbandversorgung: EUR 500.000 pro Ort
    • GAK-Maßnahmen: Vorgaben laut Aufruf

    Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

    Ansprechpartner

    Ländliche Entwicklung (Ländliche Entwicklung)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 52

    01651 Meißen

    Hausanschrift

    Remonteplatz 8

    01558 Großenhain

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03521 725 2431

    Fax: 03521 725 2400

    E-Mail: kea@kreis-meissen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Buck-Straße 4

    01097 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 10 05 10

    01075 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 5640

    Fax: +49 351 564 20007

    E-Mail: Poststelle@smekul.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformulare (in Kürze unter "Formulare & Online-Dienste" abrufbar)
    • Nachweise über die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie die Gesamtfinanzierung der Maßnahme

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigte

    Ländliche Neuordnung

    • Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse
    • Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen
    • einzelne Beteiligte
    • bei freiwilligem Landtausch: die Tauschpartner und andere am Tausch beteiligte Personen

    Breitbandversorgung

    • Gemeinden und Gemeindeverbände

    Maßnahmen des GAK-Rahmenplans

    Entsprechend des Aufrufs des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft:

    • Gemeinden und Gemeindeverbände
    • Zusammenschlüsse regionaler Akteure mit eigener Rechtspersönlichkeit
    • natürliche Personen und Personengesellschaften
    • juristische Personen des privaten Rechts
    • Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse
    • Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen
    • einzelne Beteiligte / Tauschpartner

    Hinweis: Beachten Sie die weiteren Voraussetzungen nach der Förderrichtlinie "LE 2014" beziehungsweise des GAK-Rahmenplans.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    • Antragsvordrucke und Merkblätter erhalten Sie in Papierform bei der zuständigen Stelle (oder unter "Formulare & Online-Dienste" auf dieser Seite nach der Regionalisierung).
    • Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Ist Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie die Zuschüsse auf Kosten- und Ausgabennachweis ausgezahlt.

    Für besondere Fördervorhaben können abweichende Regelungen getroffen werden.

    Fristen

    nicht festgelegt

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en