Ländliche Entwicklung (LE 2014)
Beschreibung
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben im ländlichen Raum nach der Förderrichtlinie "Ländliche Entwicklung" (LE/2014), Nr. 08915
Im Rahmen der Richtlinie "Ländliche Entwicklung" werden Vorhaben gefördert, die ländliche Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume sichern und weiter entwickeln. Die Vorhaben sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. [...]
Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich?
- Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
- Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten
- Maßnahmen des Rahmenplans "Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz" (GAK-Rahmenplan) Förderbereich 1, Maßnahmengruppe A, Integrierte Ländliche Entwicklung
Hinweis: Förderung von GAK-Vorhaben nur nach gesondertem Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft)
Konditionen
Finanzierungsart
Anteilfinanzierung (Zuschuss)
Höhe
- Ländliche Neuordnung: 65 – 90 %
- Breitbandversorgung: 90 %
- GAK-Maßnahmen: Fördersatz nach Vorgaben laut Aufruf
Höchstbetrag
- Ländliche Neuordnung: keine Beschränkung
- Breitbandversorgung: EUR 500.000 pro Ort
- GAK-Maßnahmen: Vorgaben laut Aufruf
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Ansprechpartner
Ländliche Entwicklung (Ländliche Entwicklung)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 01 52
01651 Meißen
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 10 05 10
01075 Dresden
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare (in Kürze unter "Formulare & Online-Dienste" abrufbar)
- Nachweise über die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie die Gesamtfinanzierung der Maßnahme
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Ländliche Neuordnung
- Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse
- Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen
- einzelne Beteiligte
- bei freiwilligem Landtausch: die Tauschpartner und andere am Tausch beteiligte Personen
Breitbandversorgung
- Gemeinden und Gemeindeverbände
Maßnahmen des GAK-Rahmenplans
Entsprechend des Aufrufs des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft:
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Zusammenschlüsse regionaler Akteure mit eigener Rechtspersönlichkeit
- natürliche Personen und Personengesellschaften
- juristische Personen des privaten Rechts
- Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse
- Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen
- einzelne Beteiligte / Tauschpartner
Hinweis: Beachten Sie die weiteren Voraussetzungen nach der Förderrichtlinie "LE 2014" beziehungsweise des GAK-Rahmenplans.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
- Antragsvordrucke und Merkblätter erhalten Sie in Papierform bei der zuständigen Stelle (oder unter "Formulare & Online-Dienste" auf dieser Seite nach der Regionalisierung).
- Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Ist Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie die Zuschüsse auf Kosten- und Ausgabennachweis ausgezahlt.
Für besondere Fördervorhaben können abweichende Regelungen getroffen werden.
Fristen
nicht festgelegt
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen