• Hainewalde (Landkreis Görlitz, Sachsen)
regionale Entwicklung Förderung

Ländliche Entwicklung (LE 2014)

Im Rahmen der Richtlinie "Ländliche Entwicklung" werden Vorhaben gefördert, die ländliche Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume sichern und weiter entwickeln. Die Vorhaben sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.

Beschreibung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben im ländlichen Raum nach der Förderrichtlinie "Ländliche Entwicklung" (LE/2014), Nr. 08915

Im Rahmen der Richtlinie "Ländliche Entwicklung" werden Vorhaben gefördert, die ländliche Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume sichern und weiter entwickeln. Die Vorhaben sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.

Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich?
  • Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
  • Maßnahmen des Rahmenplans "Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz" (GAK-Rahmenplan) Förderbereich 1, Maßnahmengruppe A, Integrierte Ländliche Entwicklung

Hinweis: Förderung von GAK-Vorhaben nur nach gesondertem Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung

Konditionen

Finanzierungsart
Anteilfinanzierung (Zuschuss)

Höhe

  • Ländliche Neuordnung: 65 – 90 %
  • GAK-Maßnahmen: Fördersatz nach Vorgaben des SMR laut Aufruf

Höchstbetrag

  • Ländliche Neuordnung: keine Beschränkung
  • GAK-Maßnahmen: Vorgaben des SMR laut Aufruf

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Antrag

Die jeweils zutreffenden Antragsformulare für Maßnahmen nach der Richtlinie LE/2014 finden Sie unter RL LE/2014. Eine Onlineantragstellung ist derzeit noch nicht möglich.

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft)

Adresse

Hausanschrift

Wilhelm-Buck-Straße 4

01097 Dresden

Postfachadresse

Postfach 10 05 10

01075 Dresden

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 351 5640

Fax: +49 351 564 20007

E-Mail: Poststelle@smekul.sachsen.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Landratsamt Görlitz (Landratsamt Görlitz)

Adresse

Postfachadresse

Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!

Postfach 30 01 52

02806 Görlitz

Hausanschrift

Bahnhofstraße 24

02826 Görlitz

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr nur Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde, Bürgerbüros und Servicebüro Kfz/FS Görlitz Di 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr nur Kfz-Zulassungen, Bürgerbüros und Servicebüro Kfz/FS Görlitz Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr außer Jugendamt & Bereich Vermessung, im Schul- und Sportamt ist eine vorherige Terminvergabe zwingend erforderlich

Kontakt

E-Mail: info@kreis-gr.de

Telefon Festnetz: +49 3581 663-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Verfahrensablauf erhalten Sie entsprechend der beabsichtigten Maßnahme auf der Internetseite zur RL LE/2014.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Ländliche Neuordnung

  • Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse
  • Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen
  • einzelne Beteiligte
  • bei freiwilligem Landtausch: die Tauschpartner und andere am Tausch beteiligte Personen

Maßnahmen des GAK-Rahmenplans

Entsprechend des Aufrufs des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Verfahrensablauf

Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Verfahrensablauf erhalten Sie entsprechend der beabsichtigten Maßnahme auf der Internetseite zur RL LE/2014.

Fristen

nicht festgelegt

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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Sprache: de

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Sprache: en