Bootszeugnis zur Vermietung von Sportbooten, Antrag auf Ausstellung
Beschreibung
Ein Sportboot darf nur vermietet werden, wenn es dafür technisch zugelassen ist. Die technische Zulassung wird auf Antrag von der Landesdirektion Sachsen (Schifffahrtsbehörde) durch das Bootszeugnis erteilt.
Jede bauliche oder sonstige Veränderung des Sportbootes, die dessen Fahrtauglichkeit beeinflussen kann, muss das verleihende Unternehmen unverzüglich der Landesdirektion Sachsen mitteilen. Solcherlei Veränderungen werden durch die Schifffahrtsbehörde im Bootszeugnis eingetragen, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass das Sportboot weiterhin fahrtauglich ist.
Ansprechpartner
Schifffahrt (Schifffahrt)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: post@lds.sachsen.de
Telefon Festnetz: +49 351 825 3641
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis über die Fahrtauglichkeit
Voraussetzungen
technische Zulassung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres im Bescheid)
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ausstellung / Verlängerung des Bootszeugnisses stellen Sie bei der Landesdirektion Sachsen (Schifffahrtsbehörde). Das vorgeschriebene Antragsformular beziehen Sie hier in Amt24 (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
Fristen
Antragstellung: vor Inbetriebnahme des Bootes / Ablauf der bisherigen Zulassung
Kosten
EUR 20,00 pro Bootszeugnis
Gültigkeitsgebiet
Sachsen