Bootszeugnis Erteilung

    Bootszeugnis zur Vermietung von Sportbooten

    Ein Sportboot darf nur vermietet werden, wenn es dafür technisch zugelassen ist. Die technische Zulassung wird auf Antrag von der Landesdirektion Sachsen (Schifffahrtsbehörde) durch das Bootszeugnis erteilt.

    Beschreibung

    Ein Sportboot darf nur vermietet werden, wenn es dafür technisch zugelassen ist. Die technische Zulassung wird auf Antrag von der Landesdirektion Sachsen (Schifffahrtsbehörde) durch das Bootszeugnis erteilt.

    Jede bauliche oder sonstige Veränderung des Sportbootes, die dessen Fahrtauglichkeit beeinflussen kann, muss das verleihende Unternehmen unverzüglich der Landesdirektion Sachsen mitteilen. Solcherlei Veränderungen werden durch die Schifffahrtsbehörde im Bootszeugnis eingetragen, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass das Sportboot weiterhin fahrtauglich ist.

    Ansprechpartner

    Schifffahrt (Schifffahrt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Olbrichtplatz 1

    01099 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: post@lds.sachsen.de

    Telefon Festnetz: +49 351 825 3641

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Fahrtauglichkeit

    Voraussetzungen

    technische Zulassung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Ausstellung / Verlängerung des Bootszeugnisses stellen Sie bei der Landesdirektion Sachsen (Schifffahrtsbehörde). Das vorgeschriebene Antragsformular beziehen Sie hier in Amt24 (–> Formulare und weitere Angebote).

    Fristen

    Antragstellung: vor Inbetriebnahme des Bootes / Ablauf der bisherigen Zulassung

    Kosten

    EUR 20,00 pro Bootszeugnis

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en