• Bad Düben (Landkreis Nordsachsen, Sachsen)
Vereinsregister Eintragung von Änderungen der Satzung

Vereinssatzung, Änderungen dem Finanzamt melden

Nimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor, so müssen Sie diese dem Finanzamt spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder auf Anforderung mitteilen.

Beschreibung

Nimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor, so müssen Sie diese dem Finanzamt spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder auf Anforderung mitteilen.

Daneben müssen angezeigt werden:

  • Erwerb der Rechtsfähigkeit eines Vereins
  • Veränderungen des Vereinsvorstandes
  • Verlegung des Vereinssitzes oder der Geschäftsleitung
  • Änderung der Rechtsform (zum Beispiel die Umwandlung in eine GmbH)
  • Vereinsauflösung

Der Stadt- oder Gemeindeverwaltung müssen Sie Änderungen in der Vereinssatzung innerhalb eines Monats mitteilen.

Ansprechpartner

Landesamt für Steuern und Finanzen (Landesamt für Steuern und Finanzen)

Adresse

Hausanschrift

Stauffenbergallee 2

01099 Dresden

Lieferanschrift

Postfach 100655

01076 Dresden

Kontakt

E-Mail: poststelle_D@lsf.smf.sachsen.de

Fax: +49 (351) 827-19999

Telefon Festnetz: +49 (351) 827-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Finanzamt Eilenburg (Finanzamt Eilenburg)

Adresse

Hausanschrift

Walther-Rathenau-Straße 8

04838 Eilenburg

Lieferanschrift

PF 1133

04831 Eilenburg

Kontakt

E-Mail: poststelle@fa-eilenburg.smf.sachsen.de

Fax: +49 (3423) 660-460

Telefon Festnetz: +49 (3423) 660-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Beschluss über die Satzungsänderung oder
  • Protokoll der Mitgliederversammlung, bei der die Satzungsänderung beschlossen wurde

Voraussetzungen

Rechtsgrundlage(n)

  • § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
  • § 138 Absatz 1 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit

Rechtsbehelf

Einspruch

Verfahrensablauf

Die Änderung der Vereinssatzung kann in einem formlosen Schreiben mitgeteilt werden.

Fristen

  • Der Stadt- oder Gemeindeverwaltung müssen Sie Änderungen in der Vereinssatzung innerhalb eines Monats mitteilen.
  • Dem Finanzamt ist die geänderte Satzung spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder nach Aufforderung zu übermitteln.

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 06.03.2025 (von: 1)

Sprachversion

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Sprache: de

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Sprache: en