Vereinsregister Eintragung von Änderungen der Satzung

    Vereinssatzung, Änderungen dem Finanzamt melden

    Nimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor, so müssen Sie diese dem Finanzamt spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder auf Anforderung mitteilen.

    Beschreibung

    Nimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor, so müssen Sie diese dem Finanzamt spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder auf Anforderung mitteilen.

    Daneben müssen angezeigt werden:

    • Erwerb der Rechtsfähigkeit eines Vereins
    • Veränderungen des Vereinsvorstandes
    • Verlegung des Vereinssitzes oder der Geschäftsleitung
    • Änderung der Rechtsform (zum Beispiel die Umwandlung in eine GmbH)
    • Vereinsauflösung

    Der Stadt- oder Gemeindeverwaltung müssen Sie Änderungen in der Vereinssatzung innerhalb eines Monats mitteilen.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Steuern und Finanzen (Landesamt für Steuern und Finanzen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stauffenbergallee 2

    01099 Dresden

    Lieferanschrift

    Postfach 100655

    01076 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: poststelle_D@lsf.smf.sachsen.de

    Fax: +49 (351) 827-19999

    Telefon Festnetz: +49 (351) 827-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Finanzämter Chemnitz (Finanzämter Chemnitz)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschluss über die Satzungsänderung oder
    • Protokoll der Mitgliederversammlung, bei der die Satzungsänderung beschlossen wurde

    Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
    • § 138 Absatz 1 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Verfahrensablauf

    Die Änderung der Vereinssatzung kann in einem formlosen Schreiben mitgeteilt werden.

    Fristen

    • Der Stadt- oder Gemeindeverwaltung müssen Sie Änderungen in der Vereinssatzung innerhalb eines Monats mitteilen.
    • Dem Finanzamt ist die geänderte Satzung spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder nach Aufforderung zu übermitteln.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en