Vorgesehen zum Löschen - Benutzung eines Gewässers Erlaubnis bei Änderungsanzeige

    Gewässerbenutzung, Änderung anzeigen

    Für das Benutzen von Gewässern jeglicher Art benötigen Sie eine Genehmigung. Sollte sich eine Nutzungsänderung ergeben, teilen Sie dies umgehend der unteren Wasserbehörde mit. Geht eine Ihnen erteilte Erlaubnis auf einen Rechtsnachfolger über, müssen Sie dies ebenfalls der Wasserbehörde melden.

    Beschreibung

    Für das Benutzen von Gewässern jeglicher Art benötigen Sie eine Genehmigung. Sollte sich eine Nutzungsänderung ergeben, teilen Sie dies umgehend der unteren Wasserbehörde mit. Geht eine Ihnen erteilte Erlaubnis auf einen Rechtsnachfolger über, müssen Sie dies ebenfalls der Wasserbehörde melden.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Sachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • formloses Schreiben an die zuständige Stelle
    • Unterlagen, die für das Verständnis des Sachverhaltes notwendig sind.

    Die zuständige Stelle fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.

    Tipp: Geben Sie die vormalige Verfahrensnummer an, so kann Ihr Anliegen schneller zugeordnet werden.

    Voraussetzungen

    Vorhandene Gewässerbenutzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Die Änderung der Gewässerbenutzung melden Sie formlos per Fax, E-Mail oder Brief.

    • Senden Sie an die zuständige Stelle ein Schreiben, dass sich Ihre Gewässerbenutzung ändert.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob die Änderung statthaft ist.
    • Sie erhalten darüber einen schriftlichen Bescheid.

    Bedarf Ihr Vorhaben der Umweltverträglichkeitsüberprüfung oder ist es wasserwirtschaftlich bedeutsam, erhalten Sie die Aufforderung, ein förmliches Genehmigungsverfahren zu beantragen.

    Fristen

    Zeigen Sie die Änderung umgehend an; die Erlaubnis ist jederzeit widerruflich.

    Kosten

    • für die Änderungsanzeige: keine
    • für wasserrechtliche Erlaubnis: Verwaltungsgebühren je nach Art und Umfang des Vorhabens

    Hinweise (Besonderheiten)

    Achtung! Das Digitale Wasserbuch wird zur Zeit überarbeitet.

    Das digitale Wasserbuch bietet Ihnen die elektronische Möglichkeit, sich über die bestehenden wasserwirtschaftlichen Nutzungen, Anlagen und Schutzgebiete im Freistaat Sachsen zu informieren.

    • Digitales Wasserbuch
      Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en