Gewässerbenutzung, Änderung anzeigen
Beschreibung
Für das Benutzen von Gewässern jeglicher Art benötigen Sie eine Genehmigung. Sollte sich eine Nutzungsänderung ergeben, teilen Sie dies umgehend der unteren Wasserbehörde mit. Geht eine Ihnen erteilte Erlaubnis auf einen Rechtsnachfolger über, müssen Sie dies ebenfalls der Wasserbehörde melden.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Sachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- formloses Schreiben an die zuständige Stelle
- Unterlagen, die für das Verständnis des Sachverhaltes notwendig sind.
Die zuständige Stelle fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
Tipp: Geben Sie die vormalige Verfahrensnummer an, so kann Ihr Anliegen schneller zugeordnet werden.
Voraussetzungen
Vorhandene Gewässerbenutzung.
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) – Rechte- und Pflichtenübergang
- Anlage 1 zu § 1 Ziffer 100 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Sächsisches Kostenverzeichnis – SächsKVZ)
- Sächsische Wasserzuständigkeitsverordnung
(SächsWasserzuVO) – Zuständigkeiten der Wasserbehörden - §§ 8, 9, 12 und 13 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – Voraussetzung Erlaubnis, Inhalt, Nebenbestimmungen
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Die Änderung der Gewässerbenutzung melden Sie formlos per Fax, E-Mail oder Brief.
- Senden Sie an die zuständige Stelle ein Schreiben, dass sich Ihre Gewässerbenutzung ändert.
- Die zuständige Stelle prüft, ob die Änderung statthaft ist.
- Sie erhalten darüber einen schriftlichen Bescheid.
Bedarf Ihr Vorhaben der Umweltverträglichkeitsüberprüfung oder ist es wasserwirtschaftlich bedeutsam, erhalten Sie die Aufforderung, ein förmliches Genehmigungsverfahren zu beantragen.
Fristen
Zeigen Sie die Änderung umgehend an; die Erlaubnis ist jederzeit widerruflich.
Kosten
- für die Änderungsanzeige: keine
- für wasserrechtliche Erlaubnis: Verwaltungsgebühren je nach Art und Umfang des Vorhabens
Hinweise (Besonderheiten)
Achtung! Das Digitale Wasserbuch wird zur Zeit überarbeitet.
Das digitale Wasserbuch bietet Ihnen die elektronische Möglichkeit, sich über die bestehenden wasserwirtschaftlichen Nutzungen, Anlagen und Schutzgebiete im Freistaat Sachsen zu informieren.
- Digitales Wasserbuch
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Gültigkeitsgebiet
Sachsen