Vorgesehen zum Löschen - Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung

    Bildungspaket, Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen (Empfänger von Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld)

    Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug ermöglichen, gleichberechtigt Angebote in der Schule und in der Freizeit wahrzunehmen.

    Beschreibung

    Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 34 SGB XII und § 6b BKGG

    Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug ermöglichen, gleichberechtigt Angebote in der Schule und in der Freizeit wahrzunehmen.

    Alle Kinder sollen in ihrer Freizeit Sport treiben und musizieren können, geeignete Hilfe beim Lernen und den nötigen Schulbedarf bekommen, Schulessen erhalten und an Schulausflügen teilnehmen können. Ihre Kinder können auch über die schulischen Angebote hinaus eine gezielte Unterstützung durch die Lernförderung erhalten.

    Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

    Unterstützt werden Aufwendungen für:

    • eintägige Ausflüge der Schule / der Kindertageseinrichtung
    • mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
    Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf

    Es gibt einen Zuschuss für Lernmaterialien (zum Beispiel zum Kauf des Schulranzens, des Sportzeugs oder von Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial). Dieser wird in zwei Beträgen ausgezahlt:

    • Februar 2022 – EUR 52,00
    • August 2022 – EUR 104,00

    Der Zuschuss erhöht sich jährlich mit dem gleichen Prozentsatz wie der Regelbedarf.

    Hinweis: Für diese Leistungen müssen Sie dann einen Antrag stellen, wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

    Schülerbeförderungskosten

    Getragen werden die Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet, wenn die Kosten nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.

    Lernförderung

    Die tatsächlichen Kosten für eine notwendige außerschulische Lernförderung, wenn der Bedarf hierfür von der Schule bestätigt wird und es keine vergleichbaren schulischen Angebote gibt.

    Hinweis: Lernförderung muss im Vorfeld beantragt werden.

    Mittagsverpflegung

    Übernommen werden die Aufwendungen zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule und in der Kindertagesstätte.

    Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

    Es handelt sich um eine Pauschale für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikschulen und weiteren Freizeitbereichen in Höhe von EUR 15,00 pro Monat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Geringswalde wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Sollte in Amt24 kein Antragsformular (Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe) verfügbar sein, erhalten Sie es auf Anfrage bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Für den Nachweis der notwendigen Kosten zur Teilnahme an Ausflügen, Klassenfahrten oder für eine Lernförderung benötigen Sie zusätzlich eine Bestätigung der Schule oder Kindertageseinrichtung.

    Welche Unterlagen und Nachweise gegebenenfalls darüber hinaus erforderlich sind, teilt Ihnen die zuständige Stelle mit.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigte

    Empfänger von:

    • Sozialhilfe
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag 

    Wenn Sie zu den Antragsberechtigten zählen und die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Leistungen des Bildungspakets.

    Sonstige Voraussetzungen

    Für die Übernahme von Beförderungskosten:

    • Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule mit dem gewählten Bildungsgang. Als nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs gilt auch eine Schule, die aufgrund ihres Profils gewählt wurde, soweit aus diesem Profil eine besondere inhaltliche oder organisatorische Ausgestaltung des Unterrichts folgt; dies sind insbesondere Schulen mit naturwissenschaftlichem, musischem, sportlichem oder sprachlichem Profil sowie bilinguale Schulen und Schulen mit ganztägiger Ausrichtung.
    • Dies trifft zu, wenn die Kosten nicht anderweitig abgedeckt werden, etwa durch einen Zuschuss der Kommune.

    Für die Übernahme von Kosten für Lernförderung:

    • Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
    • Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
    • Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele des gewählten Bildungsgangs zu erreichen. Auf eine Versetzungsgefährdung kommt es dabei nicht an.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

      

    Verfahrensablauf

    Sozialhilfe

    Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie, sofern Sie leistungsberechtigt sind und den Bedarf nachgewiesen haben. Für Leistungen der Lernförderung müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Kinderzuschlag und Wohngeld

    Für alle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Wie und wo können Sie den Antrag stellen?
    • Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung.
    • Erforderliche Formulare sendet Ihnen die zuständige Stelle zu; einige Formulare können Sie auch in Amt24 abrufen.
    • Füllen Sie die Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
    • Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
    • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
    Wie können Ihre Kinder die Angebote nutzen?

    Unterstützungen aus dem Bildungspaket erhalten Sie in der Regel als Sach-, Geld- oder Dienstleistung, zum Beispiel als Gutschein. Der Zuschuss für den Schulbedarf wird direkt an Sie ausgezahlt.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en