Personalausweis Statusabfrage

    Personalausweis, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen

    Hinweise für Lunzenau

    Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt zwei bis sechs Wochen. Den Bearbeitungsstand können Sie jederzeit telefonisch, persönlich oder in vielen Fällen auch per E-Mail abfragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lunzenau

    Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt zwei bis sechs Wochen. Den Bearbeitungsstand können Sie jederzeit telefonisch, persönlich oder in vielen Fällen auch per E-Mail abfragen.

    Einige Behörden bieten Ihnen die Möglichkeit, sich im Internet zu informieren, ob der neue Ausweis schon da ist und abgeholt werden kann.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt (Einwohnermeldeamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 1

    09328 Lunzenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 037383 85224

    E-Mail: meldewesen.michael@lunzenau.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lunzenau

    Für eine Statusabfrage sollten Sie die Nummer des beantragten Personalausweises (auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Beantragung erhalten haben) parat haben. In manchen Fällen wird auch eine PIN zugeteilt, die bei der Statusabfrage anzugeben ist.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lunzenau

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Lunzenau

    ­

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lunzenau

    • Mancherorts wird bei der Beantragung des Personalausweises ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
    • Sie können auch mit Hilfe von Amt24 ermitteln, ob die Ausweisbehörde eine Online-Abfrage anbietet. Geben Sie dazu in der Ortsauswahl Ihren Wohnort oder Ihre Postleitzahl ein und bestätigen Sie Ihre Eingabe. Bietet die Behörde eine Online-Abfrage an, so finden Sie einen Link unter "Formulare & Online-Dienste".
    • Bietet die Behörde keinen Online-Dienst an, so können Sie jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.

    Fristen

    Hinweise für Lunzenau

    keine

    Kosten

    Hinweise für Lunzenau

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en