Förderdarlehen der KfW für gemeinnützige Antragsteller im Bereich der sozialen Infrastruktur - Nr. 148 Gewährung

    KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen

    Mit dem Förderdarlehen unterstützt die KfW Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Auch der Erwerb von Grundstücken kann finanziert werden.

    Beschreibung

    Beantragung von Kontrollgerätkarten nach § 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV) gemäß Verordnung (EWG) 3821/85

    Mit dem Förderdarlehen unterstützt die KfW Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Auch der Erwerb von Grundstücken kann finanziert werden.

    Folgende Bereiche können von der Förderung profitieren:

    • Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
    • Krankenhäuser
    • Informationsstruktur
    • Verkehrsinfrastruktur
    • Versorgung und Entsorgung
    • Grundstücke, sofern sie Teil eines Vorhabens sind
    Konditionen

    Art der Förderung
    zinsgünstiges Darlehen

    Höhe
    bis zu EUR 50 Millionen je Vorhaben

    Finanzierungsanteil
    bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme

    Auszahlung
    100 % des Kreditbetrages

    Laufzeitvarianten

    • zehn Jahre (zwei Jahre tilgungsfrei)
    • 20 Jahre (drei Jahre tilgungsfrei)
    • 30 Jahre (fünf Jahre tilgungsfrei)

    Tilgung

    • während tilgungsfreier Zeit nur Zinszahlungen
    • danach gleich hohe vierteljährliche Raten

    Zinssatz

    • Zinsfestschreibung wahlweise für zehn oder 20 Jahre
    • Die Höhe der Zinsen wird bei Vertragsabschluss festgelegt.

    Sicherheiten
    bankübliche

    (Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)

    Hinweise:

    • Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
    • Eine Kombination mit den KfW-Programmen "Erneuerbare Energien" und "Unternehmerkredit" sind möglich.

    Ansprechpartner

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB))

    Adresse

    Lieferanschrift

    01054 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 4910-0

    Fax: +49 351 4910-4000

    E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der KfW über die notwendigen Anträge, Formblätter und Nachweise.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigte
    • Unternehmen mit kommunalem Gesellschafterhintergrund
    • gemeinnützige Organisationsformen
    • Öffentlich-Private Partnerschaften
    Ausgeschlossen von der Förderung sind:
    • Umschuldungen
    • Betriebsmittel
    • reine Kapitalanlagen
    • Wohnungen
    • geringwertige Wirtschaftsgüter

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    • Lassen Sie sich im Vorfeld von Ihrem Finanzierungspartner beraten, ob die Förderung zu Ihrem Vorhaben passt.
    • Wenn ja, reicht Ihr Finanzierungspartner den Kreditantrag bei der KfW ein. Sie müssen eine Projektbeschreibung beilegen.
    • Wird die Förderung bewilligt, können Sie die Mittel über Ihren Finanzierungspartner abrufen.
    • Nach Abschluss des Projekts weisen Sie die Vewendung der Mittel gegenüber Ihrem Finanzierungspartner nach.

    Fristen

    Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

    Kosten

    • Antragstellung: keine
    • Kreditzinsen
    • 0,25% Bereitstellungsprovision, wenn die Mittel nicht einen Monat nach Zusage abgerufen werden

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en