Förderdarlehen der KfW für gemeinnützige Antragsteller im Bereich der sozialen Infrastruktur - Nr. 148 Gewährung
KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen
Mit dem Förderdarlehen unterstützt die KfW Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Auch der Erwerb von Grundstücken kann finanziert werden.
Beschreibung
Beantragung von Kontrollgerätkarten nach § 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV) gemäß Verordnung (EWG) 3821/85
Mit dem Förderdarlehen unterstützt die KfW Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Auch der Erwerb von Grundstücken kann finanziert werden.
Folgende Bereiche können von der Förderung profitieren:
- Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
- Krankenhäuser
- Informationsstruktur
- Verkehrsinfrastruktur
- Versorgung und Entsorgung
- Grundstücke, sofern sie Teil eines Vorhabens sind
Konditionen
Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen
Höhe
bis zu EUR 50 Millionen je Vorhaben
Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung
100 % des Kreditbetrages
Laufzeitvarianten
- zehn Jahre (zwei Jahre tilgungsfrei)
- 20 Jahre (drei Jahre tilgungsfrei)
- 30 Jahre (fünf Jahre tilgungsfrei)
Tilgung
- während tilgungsfreier Zeit nur Zinszahlungen
- danach gleich hohe vierteljährliche Raten
Zinssatz
- Zinsfestschreibung wahlweise für zehn oder 20 Jahre
- Die Höhe der Zinsen wird bei Vertragsabschluss festgelegt.
Sicherheiten
bankübliche
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)
Hinweise:
- Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
- Eine Kombination mit den KfW-Programmen "Erneuerbare Energien" und "Unternehmerkredit" sind möglich.
Ansprechpartner
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB))
Adresse
Lieferanschrift
01054 Dresden
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der KfW über die notwendigen Anträge, Formblätter und Nachweise.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Unternehmen mit kommunalem Gesellschafterhintergrund
- gemeinnützige Organisationsformen
- Öffentlich-Private Partnerschaften
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
- Umschuldungen
- Betriebsmittel
- reine Kapitalanlagen
- Wohnungen
- geringwertige Wirtschaftsgüter
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
- Lassen Sie sich im Vorfeld von Ihrem Finanzierungspartner beraten, ob die Förderung zu Ihrem Vorhaben passt.
- Wenn ja, reicht Ihr Finanzierungspartner den Kreditantrag bei der KfW ein. Sie müssen eine Projektbeschreibung beilegen.
- Wird die Förderung bewilligt, können Sie die Mittel über Ihren Finanzierungspartner abrufen.
- Nach Abschluss des Projekts weisen Sie die Vewendung der Mittel gegenüber Ihrem Finanzierungspartner nach.
Fristen
Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Kosten
- Antragstellung: keine
- Kreditzinsen
- 0,25% Bereitstellungsprovision, wenn die Mittel nicht einen Monat nach Zusage abgerufen werden
Gültigkeitsgebiet
Sachsen