Seuchenschutz Meldung

    Ratte melden (öffentliche Flächen)

    Hinweise für Werdau

    Ratten gelten als Überträger von Krankheiten, deren Vorkommen sollten Sie daher umgehend dem Grundstückseigentümer / der Grundstückseigentümerin beziehungsweise der Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden.

    Beschreibung

    Hinweise für Werdau

    Ratten gelten als Überträger von Krankheiten, deren Vorkommen sollten Sie daher umgehend dem Grundstückseigentümer / der Grundstückseigentümerin beziehungsweise der Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden.

    Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie treten vermehrt an Orten auf, wo Abfälle in offenen Müll- und Biotonnen oder auf Komposthaufen gelagert werden. Betrifft das Vorkommen ein Privatgrundstück, ist der Grundstückseigentümer / die Grundstückseigentümerin für Maßnahmen gegen die Ratten zuständig und zu informieren. Handelt es sich um eine öffentliche Fläche oder ist der Grundstückseigentümer / die Grundstückseigentümerin nicht bekannt, wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Fachbereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 10-18

    08412 Werdau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3761 594323

    E-Mail: fachbereich3@werdau.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werdau

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Werdau

       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werdau

    örtliche Vorschriften zu Hygiene und Lebensmittelschutz sowie Ordnung und Sicherheit (verschiedentlich auch Polizeiverordnung)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Werdau

       

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Werdau

    Verständigen Sie den jeweiligen Grundstückseigentümer / die jeweilige Grundstückseigentümerin oder den Vermieter / die Vermieterin, dass auf dem Grundstück Ratten gesehen wurden. Dieser beziehungsweise diese muss dann selbst für die Beseitigung der Ratten sorgen oder eine Schädlingsbekämpfung beauftragen.

    Fristen

    Hinweise für Werdau

          

    Kosten

    Hinweise für Werdau

    Etwaige Kosten für die Beseitigung von Ratten trägt der Grundstückseigentümer / die Grundstückseigentümerin.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Werdau

    Achtung! Wenn Ihr eigenes Grundstück betroffen ist, tragen Sie bitte Sorge dafür, dass aufgefundene, tote Ratten unverzüglich beseitigt und Rattenlöcher sowie Durchtrittsstellen mit geeigneten Mitteln verschlossen werden. Die Gesundheit von Mensch und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert auf seinen Seiten über Methoden und zugelassene Mittel der Schädlingsbekämpfung.   Hinweise nimmt die Stadt Werdau über den elektronischen Mängelmelder unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/werdau/beteiligung/themen/1032122%20 entgegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en