Ratte melden (öffentliche Flächen)
Hinweise für Werdau
Beschreibung
Hinweise für Werdau
Ratten gelten als Überträger von Krankheiten, deren Vorkommen sollten Sie daher umgehend dem Grundstückseigentümer / der Grundstückseigentümerin beziehungsweise der Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden.
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie treten vermehrt an Orten auf, wo Abfälle in offenen Müll- und Biotonnen oder auf Komposthaufen gelagert werden. Betrifft das Vorkommen ein Privatgrundstück, ist der Grundstückseigentümer / die Grundstückseigentümerin für Maßnahmen gegen die Ratten zuständig und zu informieren. Handelt es sich um eine öffentliche Fläche oder ist der Grundstückseigentümer / die Grundstückseigentümerin nicht bekannt, wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachbereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Fachbereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3761 594323
E-Mail: fachbereich3@werdau.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Werdau
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Werdau
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Werdau
örtliche Vorschriften zu Hygiene und Lebensmittelschutz sowie Ordnung und Sicherheit (verschiedentlich auch Polizeiverordnung)
Rechtsbehelf
Hinweise für Werdau
Verfahrensablauf
Hinweise für Werdau
Verständigen Sie den jeweiligen Grundstückseigentümer / die jeweilige Grundstückseigentümerin oder den Vermieter / die Vermieterin, dass auf dem Grundstück Ratten gesehen wurden. Dieser beziehungsweise diese muss dann selbst für die Beseitigung der Ratten sorgen oder eine Schädlingsbekämpfung beauftragen.
Fristen
Hinweise für Werdau
Kosten
Hinweise für Werdau
Etwaige Kosten für die Beseitigung von Ratten trägt der Grundstückseigentümer / die Grundstückseigentümerin.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Werdau
Gültigkeitsgebiet
Sachsen