Sozialpass beantragen
Beschreibung
Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien und Bürger/-innen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Kreis Mittelsachsen (Sachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
In der Regel müssen Sie mindestens folgende Dokumente vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie in der Regel bei Bezug von
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
- Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
weitere Voraussetzung:
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass für Geringverdiener ausstellt
Welche genauen Einkommensgrenzen gelten und welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
jeweilige kommunale Richtlinie zur Gewährung dieser freiwilligen Leistung
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob der Sozialpass dort angeboten wird.
- Erkundigen Sie sich, welche Formulare und sonstige Unterlagen für den Antrag nötig sind.
- Wenn Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Pass in der Regel sofort.
Fristen
Geltungsdauer: zumeist 12 Monate (Verlängerung auf Antrag)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen