Wilden Müll melden
Beschreibung
Als "wilden Müll" bezeichnet man Abfall, der nicht ordnungsgemäß entsorgt wurde und nun in der freien Landschaft, in Wäldern oder an anderen öffentlich Orten abgelagert wurde. Hierbei kann es sich um Abfall jeder Art handeln, beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle und Autowracks.
Die illegale Entsorgung von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bestraft.
Wissenswertes zum Thema Abfall, Wertstoffe und Abfallwirtschaft sowie die Adressen von Abfallzweckverbänden und vieles andere mehr finden Sie auf den Internetseiten des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Coswig Ordnungswesen (Stadtverwaltung Coswig Ordnungswesen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1162
01631 Coswig
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr nach Vereinbarung Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr nach Vereinbarung
Kontakt
Abfall/Boden/Altlasten (Abfall/Boden/Altlasten)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 01 52
01651 Meißen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Der Müll wurde nicht ordnungsgemäß entsorgt und befindet sich in freier Landschaft, in Wäldern oder anderen öffentlichen Orten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie illegal entsorgten, "wilden" Müll finden, melden Sie sich bei der oben genannten Stelle (siehe "Zuständige Stelle"). Die weiteren Vorgänge werden dann von dort durchgeführt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen