Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Als "wilden Müll" bezeichnet man Abfall, der nicht ordnungsgemäß entsorgt wurde und nun in der freien Landschaft, in Wäldern oder an anderen öffentlich Orten abgelagert wurde. Hierbei kann es sich um Abfall jeder Art handeln, beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle und Autowracks.

    Beschreibung

    Als "wilden Müll" bezeichnet man Abfall, der nicht ordnungsgemäß entsorgt wurde und nun in der freien Landschaft, in Wäldern oder an anderen öffentlich Orten abgelagert wurde. Hierbei kann es sich um Abfall jeder Art handeln, beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle und Autowracks.

    Die illegale Entsorgung von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bestraft.

    Wissenswertes zum Thema Abfall, Wertstoffe und Abfallwirtschaft sowie die Adressen von Abfallzweckverbänden und vieles andere mehr finden Sie auf den Internetseiten des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Umweltamt, Sachgebiet Abfall, Altlasten, Bodenschutz (Umweltamt, Sachgebiet Abfall, Altlasten, Bodenschutz)

    Adresse

    Lieferanschrift

    PF 100176

    08067 Zwickau

    Hausanschrift

    Zum Sternplatz 7

    08412 Werdau

    Kontakt

    Fax: 0375 4402-26219

    Telefon Festnetz: 0375 4402-26270

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Umweltbüro (Umweltbüro)

    Adresse

    Großempfängerpostfach

    Postfach 200933

    08009 Zwickau

    Hausanschrift

    Werdauer Straße 62

    08056 Zwickau

    Kontakt

    Fax: +49 (375) 83-3636

    Telefon Festnetz: +49 (375) 83-3600

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Der Müll wurde nicht ordnungsgemäß entsorgt und befindet sich in freier Landschaft, in Wäldern oder anderen öffentlichen Orten.

    Rechtsgrundlage(n)

     

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie illegal entsorgten, "wilden" Müll finden, melden Sie sich bei der oben genannten Stelle (siehe "Zuständige Stelle"). Die weiteren Vorgänge werden dann von dort durchgeführt.

    Fristen

     

    Bearbeitungsdauer

     

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

     

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de