Zulassungsbescheinigung Teil II, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen
Beschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss Ihnen als Ersatz eine neue ausgestellt werden.
Es besteht die Möglichkeit den Status der Ersatzausstellung telefonisch und persönlich bei Ihrer KFZ- Zulassungsstelle zu erfragen. Somit erfahren Sie, ob der Ersatz bereits abholbereit ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Persönliche Vorsprachen sind zurzeit nur bei entsprechender Terminvereinbarung möglich.) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 13:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie haben einen Ersatz der Zulassungsbescheinigung beantragt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Zulassungsbescheinigung Teil II
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Den Status der Ersatzausstellung erfragen Sie telefonisch, persönlich oder per E-Mail bei Ihrer KFZ-Zulassungsbehörde.
Fristen
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen