Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage

    Zulassungsbescheinigung Teil II, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen

    Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss Ihnen als Ersatz eine neue ausgestellt werden.

    Beschreibung

    Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss Ihnen als Ersatz eine neue ausgestellt werden.

    Es besteht die Möglichkeit den Status der Ersatzausstellung telefonisch und persönlich bei Ihrer KFZ- Zulassungsstelle zu erfragen. Somit erfahren Sie, ob der Ersatz bereits abholbereit ist.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassung (Kfz-Zulassung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Heine-Straße 1

    01589 Riesa

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 52

    01651 Meißen

    Hausanschrift

    Brauhausstraße 21

    01662 Meißen

    Kontakt

    E-Mail: kreisverkehrsamt@kreis-meissen.de

    Fax: 03521 725-88055

    Telefon Festnetz: 03521 725-1505

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Ersatz der Zulassungsbescheinigung beantragt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

         

    Verfahrensablauf

    Den Status der Ersatzausstellung erfragen Sie telefonisch, persönlich oder per E-Mail bei Ihrer KFZ-Zulassungsbehörde.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en