Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage
Zulassungsbescheinigung Teil II, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss Ihnen als Ersatz eine neue ausgestellt werden.
Beschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss Ihnen als Ersatz eine neue ausgestellt werden.
Es besteht die Möglichkeit den Status der Ersatzausstellung telefonisch und persönlich bei Ihrer KFZ- Zulassungsstelle zu erfragen. Somit erfahren Sie, ob der Ersatz bereits abholbereit ist.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassung (Kfz-Zulassung)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 10 01 52
01651 Meißen
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie haben einen Ersatz der Zulassungsbescheinigung beantragt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Zulassungsbescheinigung Teil II
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Den Status der Ersatzausstellung erfragen Sie telefonisch, persönlich oder per E-Mail bei Ihrer KFZ-Zulassungsbehörde.
Fristen
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen