Zulassungsbescheinigung Teil II, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen
Beschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss Ihnen als Ersatz eine neue ausgestellt werden.
Es besteht die Möglichkeit den Status der Ersatzausstellung telefonisch und persönlich bei Ihrer KFZ- Zulassungsstelle zu erfragen. Somit erfahren Sie, ob der Ersatz bereits abholbereit ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Straßenverkehrsamt, Sachgebiet Kfz-Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsamt, Sachgebiet Kfz-Zulassungsbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Bitte vorab immer einen Termin vereinbaren über die ONLINE-Terminvergabe oder per Email oder telefonisch) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: kfz@landkreis-zwickau.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie haben einen Ersatz der Zulassungsbescheinigung beantragt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Zulassungsbescheinigung Teil II
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Den Status der Ersatzausstellung erfragen Sie telefonisch, persönlich oder per E-Mail bei Ihrer KFZ-Zulassungsbehörde.
Fristen
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen