Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage

    Zulassungsbescheinigung Teil II, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen

    Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss Ihnen als Ersatz eine neue ausgestellt werden.

    Beschreibung

    Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss Ihnen als Ersatz eine neue ausgestellt werden.

    Es besteht die Möglichkeit den Status der Ersatzausstellung telefonisch und persönlich bei Ihrer KFZ- Zulassungsstelle zu erfragen. Somit erfahren Sie, ob der Ersatz bereits abholbereit ist.

    Ansprechpartner

    Für Lunzenau wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Ersatz der Zulassungsbescheinigung beantragt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

         

    Verfahrensablauf

    Den Status der Ersatzausstellung erfragen Sie telefonisch, persönlich oder per E-Mail bei Ihrer KFZ-Zulassungsbehörde.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en