Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Ausfall der Straßenbeleuchtung melden

    Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, melden Sie dies am besten umgehend der örtlichen Störungsstelle. Auch bei allen anderen Störungen etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

    Beschreibung

    Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, melden Sie dies am besten umgehend der örtlichen Störungsstelle. Auch bei allen anderen Störungen etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

    Hinweis: Beschädigte Straßenlaternen, die mit Gas betrieben werden, stellen eine akute Gefahr dar. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu verständigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

        

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

         

    Verfahrensablauf

    • Sie melden der zuständigen Stelle die Straßenbeleuchtungsstörung und den genauen Ort der Störung.
    • Die zuständige Stelle behebt die Störung.

    Fristen

        

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en