Ausfall der Straßenbeleuchtung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, melden Sie dies am besten umgehend der örtlichen Störungsstelle. Auch bei allen anderen Störungen etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Hinweis: Beschädigte Straßenlaternen, die mit Gas betrieben werden, stellen eine akute Gefahr dar. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu verständigen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Pulsnitz (Stadt Pulsnitz)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 51 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) – Beleuchtung, Straßenreinigung, Winterdienst
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie melden der zuständigen Stelle die Straßenbeleuchtungsstörung und den genauen Ort der Störung.
- Die zuständige Stelle behebt die Störung.
Fristen
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen