Ausfall der Straßenbeleuchtung melden
Hinweise für Werdau
Beschreibung
Hinweise für Werdau
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, melden Sie dies am besten umgehend der örtlichen Störungsstelle. Auch bei allen anderen Störungen etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Hinweis: Beschädigte Straßenlaternen, die mit Gas betrieben werden, stellen eine akute Gefahr dar. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu verständigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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keine
Voraussetzungen
Hinweise für Werdau
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Werdau
- § 51 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) – Beleuchtung, Straßenreinigung, Winterdienst
Rechtsbehelf
Hinweise für Werdau
Verfahrensablauf
Hinweise für Werdau
- Sie melden der zuständigen Stelle die Straßenbeleuchtungsstörung und den genauen Ort der Störung.
- Die zuständige Stelle behebt die Störung.
Fristen
Hinweise für Werdau
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Werdau
Ein Ausfall der Straßenbeleuchtung im Gebiet der Stadt Werdau ist über das Störportal der Stadtwerke Werdau GmbH zu melden: https://www.stadtwerke-werdau.de/service/stoerportal/
Gültigkeitsgebiet
Sachsen