Ausfall der Straßenbeleuchtung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, melden Sie dies am besten umgehend der örtlichen Störungsstelle. Auch bei allen anderen Störungen etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Hinweis: Beschädigte Straßenlaternen, die mit Gas betrieben werden, stellen eine akute Gefahr dar. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu verständigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Schlettau wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 51 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) – Beleuchtung, Straßenreinigung, Winterdienst
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie melden der zuständigen Stelle die Straßenbeleuchtungsstörung und den genauen Ort der Störung.
- Die zuständige Stelle behebt die Störung.
Fristen
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen