Flächennutzungsplan Genehmigung

    Baulandfläche veröffentlichen lassen

    Sie haben die Möglichkeit, einer Veröffentlichung Ihres Grundstücks im Baulandkataster zu widersprechen beziehungsweise die Aufnahme in dieses bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, einer Veröffentlichung Ihres Grundstücks im Baulandkataster zu widersprechen beziehungsweise die Aufnahme in dieses bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen.

    Die Stadt oder Gemeinde kann ein Baulandkataster erstellen. Es dient dazu, allen Interessenten Auskunft über Flächen des Stadt- oder Gemeindegebiets zu geben, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind. Eine Pflicht hierzu besteht jedoch nicht. Das Kataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt lediglich eine zusätzliche Informationsmöglichkeit dar.

    Die Veröffentlichung eines Grundstücks im Baulandkataster bedeutet allerdings nicht zwingend, dass der Grundstückseigentümer beziehungsweise die Grundstückseigentümerin beabsichtigt, die entsprechende grundsätzlich bebaubare Fläche zu veräußern.

    Ansprechpartner

    Für Schönbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

    • Name des Grundstückseigentümers / der Grundstückseigentümerin (Angabe, ob Eigentümer/in oder Erbbauberechtigte/r)
    • Lagebezeichnung des Grundstücks:
      • Gemarkung
      • Flurstück
      • Straße, Hausnummer

    Wenn Sie als Bevollmächtigte/r handeln, müssen Sie zudem eine schriftliche Vollmacht vorweisen.

    Voraussetzungen

    ­keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung auf Veröffentlichung eines Grundstücks im Baulandkataster ist wie der Widerspruch nicht formgebunden. Sofern ein Formular zur Verfügung steht (–> Formulare und weitere Angebote), verwenden Sie bevorzugt dieses.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en