Fundsachen Herausgabe

    Fundsachen abholen

    Hinweise für Niederfrohna

    Fundsachen müssen in der Regel persönlich bei der Fundbehörde abgeholt werden. Sie können sich jedoch auch durch eine mit Vollmacht ausgewiesene Person vertreten lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Niederfrohna

    Fundsachen müssen in der Regel persönlich bei der Fundbehörde abgeholt werden. Sie können sich jedoch auch durch eine mit Vollmacht ausgewiesene Person vertreten lassen.

    Die Fundsache wird Ihnen gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr ausgehändigt. Sofern der Finder diese Ansprüche geltend macht und die Fundbehörde mit der Einziehung beauftragt hat, müssen Sie vor der Entgegennahme auch den Finderlohn und/oder Aufwendungsersatz entrichten. 

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1352

    09205 Limbach-Oberfrohna

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    09212 Limbach-Oberfrohna

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe auf der städtischen Homepage bzw. über Telefon: 03722/78-135 bzw. 0800/3388000 (kostenfrei)) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr (nur jeden ersten Sa im Monat) 09:00 - 12:00 Uhr (nur jeden dritten Sa im Monat)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800/3388000 (kostenlos) oder 03722/780

    Fax: 03722/78424

    E-Mail: buergerbuero@limbach-oberfrohna.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Niederfrohna

    • Personalausweis
    • Eigentumsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag
    • bei Verlust eines Mobiltelefons: die IMEI- oder SIM-Karten-Nummer (geht aus den Kaufunterlagen hervor)
    • bei Abholung durch Dritte: eine Vollmacht
    • gegebenenfalls das Benachrichtigungsschreiben der Fundbehörde

    Voraussetzungen

    Hinweise für Niederfrohna

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Niederfrohna

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Niederfrohna

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Niederfrohna

    • Durch Nachfrage oder schriftliche Benachrichtigung von der Fundbehörde haben Sie erfahren, dass der von Ihnen vermisste Gegenstand bei der Fundbehörde abgegeben wurde.
    • Wenn Sie bei der Fundbehörde vorsprechen, werden Sie aufgefordert, den vermissten Gegenstand zu beschreiben und gegebenenfalls Eigentumsnachweise (Kaufvertrag, Registriernummern etc.) vorzulegen.
    • Nach Vorlage des Nachweises und Entrichten der anfallenden Gebühren erhalten Sie Ihren Wertgegenstand zurück.

    Hinweis: Wenn sich die Fundsache in einer anderen Fundbehörde befindet, wird die Fundsache innerhalb der BRD an die für Ihre Stadt beziehungsweise für Ihren Landkreis zuständige Fundbehörde weitergeleitet.

    Fristen

    Hinweise für Niederfrohna

     Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige; Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

    Kosten

    Hinweise für Niederfrohna

    • Regelung nach Verwaltungskostensatzung
    • bei Fundsachen mit einem Schätzwert von bis zu 100 EUR 2 % des Schätzwertes, mindestens 5,00 EUR
    • bei Fundsachen mit einem Schätzwert über 100 EUR 3 % des Schätzwertes
    • bei Tieren 2 % des Schätzwertes, mindestens die Unterbringungskosten
    • gegebenenfalls Finderlohn oder Aufwendungsersatz

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Niederfrohna

    Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb von 6 Monaten nicht, wird der Gegenstand im Rahmen einer Fundsachenversteigerung verwertet.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en