Fundsachen abholen
Hinweise für Werdau
Beschreibung
Hinweise für Werdau
Fundsachen müssen in der Regel persönlich bei der Fundbehörde abgeholt werden. Sie können sich jedoch auch durch eine mit Vollmacht ausgewiesene Person vertreten lassen.
Die Fundsache wird Ihnen gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr ausgehändigt. Sofern der Finder diese Ansprüche geltend macht und die Fundbehörde mit der Einziehung beauftragt hat, müssen Sie vor der Entgegennahme auch den Finderlohn und/oder Aufwendungsersatz entrichten.
Ansprechpartner
Fachbereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Fachbereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3761 594323
E-Mail: fachbereich3@werdau.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Werdau
- Personalausweis
- Eigentumsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag
- bei Verlust eines Mobiltelefons: die IMEI- oder SIM-Karten-Nummer (geht aus den Kaufunterlagen hervor)
- bei Abholung durch Dritte: eine Vollmacht
- gegebenenfalls das Benachrichtigungsschreiben der Fundbehörde
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- § 969 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Herausgabe an den Verlierer
Rechtsbehelf
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nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Hinweise für Werdau
- Durch Nachfrage oder schriftliche Benachrichtigung von der Fundbehörde haben Sie erfahren, dass der von Ihnen vermisste Gegenstand bei der Fundbehörde abgegeben wurde.
- Wenn Sie bei der Fundbehörde vorsprechen, werden Sie aufgefordert, den vermissten Gegenstand zu beschreiben und gegebenenfalls Eigentumsnachweise (Kaufvertrag, Registriernummern etc.) vorzulegen.
- Nach Vorlage des Nachweises und Entrichten der anfallenden Gebühren erhalten Sie Ihren Wertgegenstand zurück.
Hinweis: Wenn sich die Fundsache in einer anderen Fundbehörde befindet, wird die Fundsache innerhalb der BRD an die für Ihre Stadt beziehungsweise für Ihren Landkreis zuständige Fundbehörde weitergeleitet.
Fristen
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Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige; Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Kosten
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- Verwaltungsgebühr (richtet sich nach Kostensatzung der Stadt Werdau)
- gegebenenfalls Finderlohn oder Aufwendungsersatz
Hinweise (Besonderheiten)
Örtliche Besonderheiten:
Gültigkeitsgebiet
Sachsen