außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten

    Schlichtungsantrag beim Verband der Privaten Bausparkassen stellen

    Ein Rechtsstreit ist ärgerlich, langwierig und oft teuer. Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrer Bausparkasse einfacher geklärt werden können, ermöglichen die privaten Bausparkassen ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren.

    Beschreibung

    Anrufung der Schlichtungsstelle des Verbandes der Privaten Bausparkassen zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten

    Ein Rechtsstreit ist ärgerlich, langwierig und oft teuer. Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrer Bausparkasse einfacher geklärt werden können, ermöglichen die privaten Bausparkassen ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren.

    Achtung! Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens ist keine Rechtsberatung möglich – weder durch die Schlichtungsstelle noch durch die Schlichter – und es können auch keine Rechtsgutachten erstellt werden. Das Verfahren dient allein der Streitbeilegung und nicht der Vorbereitung eines Rechtsstreits vor den ordentlichen Gerichten.

    Ansprechpartner

    Schlichtungsstelle der privaten Bausparkassen (Schlichtungsstelle der privaten Bausparkassen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Klingelhöferstraße 4

    10785 Berlin

    Postfachadresse

    Postfach 303079

    10730 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de

    Fax: +49 30 5900 91-501

    Telefon Festnetz: +49 30 5900 91-550

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Schlichtungsantrag (Formulare & Online-Dienste)
    • Unterlagen, die zum Verständnis Ihres Falls notwendig sind, zum Beispiel
      • Bausparvertrag
      • Darlehensvertrag
      • Allgemeine Bausparbedingungen oder Darlehensbedingungen
      • Schriftwechsel mit der betroffenen privaten Bausparkasse

    Hinweis: Gegebenenfalls fordert die Beschwerdestelle von Ihnen weitere Unterlagen an.

    Voraussetzungen

    • Der oder die Antragstellende ist ein Verbraucher.
    • Die betreffende Bausparkasse ist Mitglied des Verbandes der Privaten Bausparkassen e.V. .
    • Zwischen den Beteiligten besteht eine Streitigkeit über einen bestimmten Sachverhalt.
    • Es liegt kein Ablehnungsgrund im Sinne der Verfahrensordnung vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

         

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich zunächst an die betreffende Bausparkasse, um eine einvernehmliche Klärung herbeizuführen. War dies erfolglos, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden; ein Formular für den Schlichtungsantrag steht online abrufbereit.

    • Füllen Sie das Formular möglichst vollständig aus. Schildern Sie darin den Sachverhalt und was Sie mit Ihrem Schlichtungsantrag erreichen möchten.
    • Fügen Sie Kopien aller relevanten Unterlagen bei, die zum Verständnis des Anliegens notwendig sind.
    • Die Schlichtungsstelle bestätigt Ihnen den Eingang des Schlichtungsantrags und bittet Sie weitere Unterlagen bzw. Angaben innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, sofern dies erforderlich ist.

    Fristen

     

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sollte im Schlichtungsverfahren keine Einigung möglich sein, können Sie Ihre Ansprüche in einem gerichtlichen Verfahren geltend machen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en