Fahrerkarte Erteilung

    Fahrerkarte beantragen

    Im Besitz einer Fahrerkarte muss jeder Lkw-Fahrer sein, der ein Fahrzeug für den gewerblichen Transport von Personen beziehungsweise Gütern mit einem digitalen Tachographen fährt. Die Fahrerkarte wird auf Antrag durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausgestellt.

    Beschreibung

    Im Besitz einer Fahrerkarte muss jeder Lkw-Fahrer sein, der ein Fahrzeug für den gewerblichen Transport von Personen beziehungsweise Gütern mit einem digitalen Tachographen fährt. Die Fahrerkarte wird auf Antrag durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausgestellt.

    Die Fahrerkarte speichert die Lenk- und Ruhezeiten für 28 Tage sowie die Daten zur Identität des Fahrers. Somit ist die Fahrerkarte ein persönliches Dokument und nicht an Dritte übertragbar.

    Mit einer Fahrerkarte müssen grundsätzlich ausgestattet werden:

    • alle Fahrzeuge und Fahrzeugeinheiten, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger dreieinhalb Tonnen übersteigt
    • Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen ab Erstzulassungsdatum 01.05.2006

    Ansprechstelle

    Für die Antragannahme und Ausgabe von Fahrerkarten in Sachsen:

    –>  DEKRA Automobil GmbH – Ausgabestellen-Suche
    –>  TÜV SÜD Auto Service GmbH – Ausgabestellen-Suche

    Ansprechpartner

    Kraftfahrt-Bundesamt (Kraftfahrt-Bundesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fördestraße 16

    24944 Flensburg

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    Formular: –>  Antrag Fahrerkarte (DEKRA) Formular: –>  Antrag Fahrerkarte (TÜV Süd)


    weitere Unterlagen (im Original):

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
    • EU-Kartenführerschein (für den Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis), im Übrigen eine entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der EU bzw. des EWR
    • Lichtbild (aktuelles, kontrastreiches Passfoto in den Maßen 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt).
    • bei nicht deutscher Staatsbürgerschaft: Meldebescheinigung erforderlich

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland (Sachsen).
    • Sie sind berechtigt, ein Fahrzeug zu führen, das unter die Verordnung (EG) 561/2006 fällt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

      

    Verfahrensablauf

    Zur Identifikation – auch bei einer Folgekarte – müssen Sie persönlich an der Ausgabestelle erscheinen. Das kann bei Abgabe der Antragsunterlagen oder bei Abholung der Fahrerkarte sein.

    • Beantragen Sie die Fahrerkarte unter Verwendung des Antragsformulars der jeweiligen Prüfgesellschaft.
    • Formulare und Merkblätter beziehen Sie hier über Amt24 oder direkt bei den Prüfgesellschaften ("Ansprechstelle").
    • Füllen Sie das Antragsformular aus und stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
    • Da die Nachweise im Original vorliegen müssen, empfiehlt es sich, die Antragsunterlagen persönlich abzugeben.

    Die Ausgabestelle informiert Sie, wann die Fahrerkarte abholbereit ist, beziehungsweise das Kraftfahrt-Bundesamt sendet sie Ihnen zu.

    Folgeantrag

    Die Ausgabestellen empfehlen, eine Folgekarte etwa vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit zu bestellen.

    Hinweise:

    • Wird die alte Karte vor Ablauf Gültigkeit defekt, gestohlen oder verloren, muss die bereits produzierte, aber noch nicht gültige Folgekarte eingezogen werden.
    • Die Fahrerkarte wird nach Ablauf der Gültigkeit unbrauchbar und muss nicht zurückgegeben werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verbleibt die Fahrerkarte beim Inhaber (Nachweis der letzten 28 Tage).

    Fristen

    Gültigkeit:

    • fünf Jahre
    • Ersatzkarte: Gültigkeit der ersetzten Karte
    • Ersatzausstellung bei Restgültigkeit von weniger als 185 Tagen: volle Laufzeit (fünf Jahre ab Datum der Bestellung)

    Folgeantrag: rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit, frühestens sechs Monate vorher

    Tipp: Ändern sich die persönlichen Daten (Führerscheinnummer, Adresse et cetera), dürfen Sie die Fahrerkarte dennoch bis zum Ende der Gültigkeit weiter benutzten.

    Bearbeitungsdauer

    • Erstantrag: 20 Werktage
    • Ersatz- oder Erneuerungskarte: fünf Werktage

    Fristbeginn: vollständige Vorlage der Unterlagen beziehungsweise der Bestätigung über die Richtigkeit der Angaben (zum Beispiel positive Abfrage beim Zentralen Kontrollgerätekarten- oder Fahrerlaubnisregister).

    Kosten

    Rahmengebühr EUR 35,50, davon:

    • Verwaltungsanteil (nach Landesgebührenordnung)
    • Kosten für Herstellung / Personalisierung EUR 12,00 je Karte

    Auslagen für Versand bzw. Ausgabe (Direktversand durch das KBA: EUR 3,00.

    Hinweise

    • Der Gesamtbetrag ist bei Antragstellung fällig.
    • Bei Ablehnung oder Rückweisung des Antrages mangels Voraussetzungen fällt aufwandsabhängig eine Gebühr gemäß Landesgebührenordnung an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schützen Sie die Fahrerkarte vor Missbrauch. Bei Verlust informieren Sie umgehend schriftlich die Ausgabestelle. Den Diebstahl einer Fahrerkarte zeigen Sie bei der Polizei an, die schriftliche Anzeige benötigen Sie für die Ersatzbestellung.

    • Nach Verlustmeldung wieder aufgefundene Karten dürfen nicht mehr genutzt werden, geben Sie diese umgehend der Ausgabestelle zurück.
    • Bei Fehlfunktion und Beschädigung geben Sie die Karte an der Ausgabestelle zur Prüfung durch das Kraftfahrt-Bundesamt ein.
    • Die Rückgabe einer Fahrerkarte ist auch dann erforderlich, wenn die Voraussetzungen zur Erteilung nachträglich entfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en