Fahrerkarte beantragen
Beschreibung
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese im Freistaat Sachsen bei der DEKRA Automobil GmbH oder der TÜV SÜD Auto Service GmbH beantragen.
Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger sowie
- Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.
Im Inland müssen auch Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt, Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten führen. Ist ein Fahrtenschreiber - analog oder digital - eingebaut, so sind die Aufzeichnungen mit dem eingebauten Gerät zu führen.
Dabei gibt es eine Vielzahl von Ausnahmen , die in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) enthalten sind.
Die Fahrerkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) fünf Jahre gültig. Die Erneuerung Ihrer Karte muss spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf beantragt werden.
Sie wollen eine Fahrerkarte erneuern, deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist? Dann müssen Sie wieder eine Erstbestellung durchführen.
Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte darf nur von Ihnen benutzt werden. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Ihre Arbeitgeberin oder Ihre Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Kosten für die Ausstellung der Fahrerkarte zu tragen. .
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte ist spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte zu beantragen. Bei Diebstahl ist eine förmliche Diebstahlanzeige der Polizei vorzulegen. Der Verlust der Fahrerkarte ist der Behörde oder Stelle, die die Fahrerkarte ausgestellt hat, unverzüglich unter Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung anzuzeigen.
Ansprechstelle
Für die Antragannahme und Ausgabe von Fahrerkarten ist im Freistaat Sachsen zuständig:
–> DEKRA Automobil GmbH – Ausgabestellen-Suche
–> TÜV SÜD Auto Service GmbH – Ausgabestellen-Suche
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alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Onlineantrag
- Personalausweise mit Online-Ausweisfunktion (einschließlich selbstgewählter sechstelliger PIN)
- gecannte Vorder- und Rückseite der gültigen inländischen Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in digitaler Form, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
Persönliche Antragstellung an der Ausgabestelle
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte
- Identitätsnachweis: gültiger Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
- bei nicht deutscher Staatsbürgerschaft ist Meldebescheinigung erforderlich
- Gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Sachsen
- Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
- Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EU- oder EWR-Vertragsstaat erteilt wurde
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV) – Fahrerkarte
- Artikel 26 bis 31 der Verordnung (EG) Nr. 165/2014
- Verordnung (EG) Nr. 561/2006
Rechtsbehelf
Nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Onlineantrag
Da der Onlineantrag die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nutzt, benötigen Sie entweder ein Smartphone mit NFC-Funktion oder einen Computer mit Kartenlesegerät. Zusätzlich muss auf dem Smartphone eine App oder auf dem Computer ein Programm zum Auslesen des Personalausweises installiert werden.
AntragsTellung bei der AusgabeStelle
Alternativ ist weiterhin die Antragstellung bei der Ausgabestelle möglich. Zur Identifikation – auch bei einer Folgekarte – müssen Sie persönlich an der Ausgabestelle erscheinen. Das kann bei Abgabe der Antragsunterlagen oder bei Abholung der Fahrerkarte sein.
- Beantragen Sie die Fahrerkarte unter Verwendung des Antragsformulars der jeweiligen Prüfgesellschaft.
- Formulare und Merkblätter beziehen Sie hier über Amt24 oder direkt bei den Prüfgesellschaften ("Ansprechstelle").
- Füllen Sie das Antragsformular aus und stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
Die Ausgabestelle informiert Sie, wann die Fahrerkarte abholbereit ist, beziehungsweise das Kraftfahrt-Bundesamt sendet sie Ihnen zu.
Folgeantrag
Die Ausgabestellen empfehlen, eine Folgekarte etwa vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit zu bestellen.
Hinweise:
- Die Fahrerkarte wird nach Ablauf der Gültigkeit unbrauchbar und muss nicht zurückgegeben werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verbleibt die Fahrerkarte beim Inhaber (Nachweis der letzten 28 bzw. 56 Tage).
Fristen
Gültigkeit:
- fünf Jahre
- Ersatzkarte: Gültigkeit der ersetzten Karte
- Ersatzausstellung bei Restgültigkeit von weniger als 185 Tagen: volle Laufzeit (fünf Jahre ab Datum der Bestellung)
Folgeantrag: rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit, frühestens sechs Monate vorher
Tipp: Ändern sich die persönlichen Daten (Führerscheinnummer, Adresse et cetera), dürfen Sie die Fahrerkarte dennoch bis zum Ende der Gültigkeit weiter benutzten.
Bearbeitungsdauer
- Erstantrag: 20 Werktage
- Ersatz- oder Erneuerungskarte: fünf Werktage
Fristbeginn: vollständige Vorlage der Unterlagen beziehungsweise der Bestätigung über die Richtigkeit der Angaben (zum Beispiel positive Abfrage beim Zentralen Kontrollgerätekarten- oder Fahrerlaubnisregister).
Kosten
- EUR 43,80
- zuzüglich eventueller Zustellgebühr in Höhe von EUR 3,00
Hinweis
- Der Gesamtbetrag ist bei Antragstellung fällig. Bei der Online-Beantragung ist dies direkt mit Kreditkarte oder per Direktüberweisung zu begleichen.
Hinweise (Besonderheiten)
Schützen Sie die Fahrerkarte vor Missbrauch. Bei Verlust informieren Sie umgehend schriftlich die Ausgabestelle. Den Diebstahl einer Fahrerkarte zeigen Sie bei der Polizei an, die schriftliche Anzeige benötigen Sie für die Ersatzbestellung.
- Nach Verlustmeldung wieder aufgefundene Karten dürfen nicht mehr genutzt werden, geben Sie diese umgehend der Ausgabestelle zurück.
- Bei Fehlfunktion und Beschädigung geben Sie die Karte an der Ausgabestelle zur Prüfung durch das Kraftfahrt-Bundesamt ab.
- Die Rückgabe einer Fahrerkarte ist auch dann erforderlich, wenn die Voraussetzungen zur Erteilung nachträglich entfallen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen