• Böhlen (Landkreis Leipzig, Sachsen)
Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen

Hinweise für Böhlen

Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

Beschreibung

Hinweise für Böhlen

Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Stadt Böhlen (Stadt Böhlen)

Adresse

Lieferanschrift

Karl-Marx-Straße 5

04564 Böhlen

Hausanschrift

Karl-Marx-Straße 5

04564 Böhlen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 15:00 Uhr Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 034206 609-0

Fax: 034206 609-90

E-Mail: stadtverwaltung@stadt-boehlen.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Hinweise für Böhlen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

Voraussetzungen

Hinweise für Böhlen

­

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Hinweise für Böhlen

­

Verfahrensablauf

Hinweise für Böhlen

Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

Fristen

Hinweise für Böhlen

­

Bearbeitungsdauer

Hinweise für Böhlen

bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

Kosten

Hinweise für Böhlen

  • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: keine
  • zum Nachweis für andere Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): EUR 8,20

Hinweis: Bitte überweisen Sie bei schriftlichen Anfragen die Gebühr auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten.

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Böhlen

Zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsträgern können Sie sich die Lebensbescheinigung gebührenfrei durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erstellen lassen.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 06.03.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en