Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen

    Hinweise für Königstein/Sächs. Schw.

    Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

    Beschreibung

    Hinweise für Königstein/Sächs. Schw.

    Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

    Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

    Ansprechpartner

    Stadt Königstein/Sächs. Schw. (Stadt Königstein/Sächs. Schw.)

    Adresse

    Hausanschrift

    Goethestraße 7

    01824 Königstein

    Lieferanschrift

    Goethestraße 7

    01824 Königstein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 35021 99750

    Fax: +49 35021 99777

    E-Mail: stadt@stadt-koenigstein.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Königstein/Sächs. Schw.

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Königstein/Sächs. Schw.

    Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

    Fristen

    Hinweise für Königstein/Sächs. Schw.

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Königstein/Sächs. Schw.

    bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

    Kosten

    Hinweise für Königstein/Sächs. Schw.

    • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: keine
    • zum Nachweis für andere Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): EUR 8,20

    Hinweis: Bitte überweisen Sie bei schriftlichen Anfragen die Gebühr auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Königstein/Sächs. Schw.

    Zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsträgern können Sie sich die Lebensbescheinigung gebührenfrei durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erstellen lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en