Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen
Hinweise für Rosenbach
Beschreibung
Hinweise für Rosenbach
Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Löbau (Große Kreisstadt Löbau)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1154
02701 Löbau
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bürgerbüro Zittau (Bürgerbüro Zittau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03581 663 5300
Internet
Servicebüro Görlitz (Servicebüro Görlitz)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03581 663 5300
Internet
Bürgerbüros Weißwasser und Löbau (Bürgerbüros Weißwasser und Löbau)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03581 663 5300
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rosenbach
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Voraussetzungen
Hinweise für Rosenbach
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rosenbach
- § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
- § 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
- § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) – Meldebescheinigung
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Sächsisches Kostenverzeichnis – SächsKVZ) – Anlage 1 zu § 1 Ziffer 68 Melderecht
- § 64 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) – Kostenfreiheit
- § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
- § 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
- § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) – Meldebescheinigung
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Sächsisches Kostenverzeichnis – SächsKVZ) – Anlage 1 zu § 1 Ziffer 68 Melderecht
- § 64 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) – Kostenfreiheit
Rechtsbehelf
Hinweise für Rosenbach
Verfahrensablauf
Hinweise für Rosenbach
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.
Fristen
Hinweise für Rosenbach
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rosenbach
bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Kosten
Hinweise für Rosenbach
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: keine
- zum Nachweis für andere Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): EUR 8,20
Hinweis: Bitte überweisen Sie bei schriftlichen Anfragen die Gebühr auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten.
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: keine
- zum Nachweis für andere Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): EUR 12,00
Hinweis: Bitte überweisen Sie bei schriftlichen Anfragen die Gebühr auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rosenbach
Zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsträgern können Sie sich die Lebensbescheinigung gebührenfrei durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erstellen lassen.
Zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsträgern können Sie sich die Lebensbescheinigung gebührenfrei durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erstellen lassen.
Für Besuche in der Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde in Niesky, dem Servicebüro in Görlitz, den Bürgerbüros in Löbau, Zittau und Weißwasser ist zwingend eine vorherige Terminbuchung im Online-Terminvergabesystem bzw. über die Telefon-Hotline 03581 663-5300 erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen