Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen
Hinweise für Neukirch
Beschreibung
Hinweise für Neukirch
Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Ansprechpartner
Stadt Königsbrück (Stadt Königsbrück)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
01934 Königsbrück
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: stadt@koenigsbrueck.de
Fax: +49 35795 45781
Telefon Festnetz: +49 35795 3880
Telefon Festnetz: +49 35795 38833
Telefon Festnetz: +49 35795 38834
Telefon Festnetz: +49 35795 38836
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Neukirch
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Voraussetzungen
Hinweise für Neukirch
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Neukirch
- § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
- § 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
- § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) – Meldebescheinigung
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Sächsisches Kostenverzeichnis – SächsKVZ) – Anlage 1 zu § 1 Ziffer 68 Melderecht
- § 64 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) – Kostenfreiheit
Rechtsbehelf
Hinweise für Neukirch
Verfahrensablauf
Hinweise für Neukirch
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.
Fristen
Hinweise für Neukirch
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Neukirch
bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Kosten
Hinweise für Neukirch
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: keine
- zum Nachweis für andere Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): EUR 8,20
Hinweis: Bitte überweisen Sie bei schriftlichen Anfragen die Gebühr auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Neukirch
Zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsträgern können Sie sich die Lebensbescheinigung gebührenfrei durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erstellen lassen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen