Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen

    Hinweise für Niederfrohna

    Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
    Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

    Beschreibung

    Hinweise für Niederfrohna

    Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

    Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

    Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

    Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna (Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1352

    09205 Limbach-Oberfrohna

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    09212 Limbach-Oberfrohna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3722 78 - 0

    Fax: +49 3722 78 - 303

    E-Mail: post@limbach-oberfrohna.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Niederfrohna

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Niederfrohna

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Niederfrohna

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Niederfrohna

    Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

    Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

    Fristen

    Hinweise für Niederfrohna

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Niederfrohna

    bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

    bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

    Kosten

    Hinweise für Niederfrohna

    • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: keine
    • zum Nachweis für andere Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): EUR 8,20

    Hinweis: Bitte überweisen Sie bei schriftlichen Anfragen die Gebühr auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten.

    • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: keine
    • zum Nachweis für andere Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): EUR 12,00

    Hinweis: Bitte überweisen Sie bei schriftlichen Anfragen die Gebühr auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Niederfrohna

    Zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsträgern können Sie sich die Lebensbescheinigung gebührenfrei durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erstellen lassen.

    Zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsträgern können Sie sich die Lebensbescheinigung gebührenfrei durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erstellen lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en