Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen
Hinweise für Plauen
Beschreibung
Hinweise für Plauen
Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Plauen (Große Kreisstadt Plauen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100277
08506 Plauen
Öffnungszeiten
Servicezeit (Öffnungszeiten Bürgerbüro Stadt Plauen) Mo 09:00 - 15:00 Uhr Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Rathaus Stadt Plauen) Mo 09:00 - 15:00 Uhr Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvereinbarung)
Kontakt
Internet
Fachgebiet Pass- und Meldewesen (Fachgebiet Pass- und Meldewesen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100277
08506 Plauen
Öffnungszeiten
Servicezeit (Öffnungszeiten Bürgerbüro Stadt Plauen) Mo 09:00 - 15:00 Uhr Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Rathaus Stadt Plauen) Mo 09:00 - 15:00 Uhr Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvereinbarung) Allgemeine Öffnungszeit (Servicezeit Einwohnermeldeamt) Mo 09:00 - 15:00 Uhr Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. des Monats
Kontakt
E-Mail: Meldewesen@Plauen.de
Telefon Festnetz: 03741 291 2888
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Plauen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Voraussetzungen
Hinweise für Plauen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Plauen
- § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
- § 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
- § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) – Meldebescheinigung
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Sächsisches Kostenverzeichnis – SächsKVZ) – Anlage 1 zu § 1 Ziffer 68 Melderecht
- § 64 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) – Kostenfreiheit
Rechtsbehelf
Hinweise für Plauen
Verfahrensablauf
Hinweise für Plauen
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.
Fristen
Hinweise für Plauen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Plauen
bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Kosten
Hinweise für Plauen
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: keine
- zum Nachweis für andere Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): EUR 8,20
Hinweis: Bitte überweisen Sie bei schriftlichen Anfragen die Gebühr auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Plauen
Zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsträgern können Sie sich die Lebensbescheinigung gebührenfrei durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erstellen lassen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen