Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen

    Hinweise für Freiberg

    Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiberg

    Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

    Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Freiberg (Große Kreisstadt Freiberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Obermarkt 24

    09599 Freiberg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Wohngeldbehörde) Mo geschlossen Di 09:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:30 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Stadtarchiv) Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr 09:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Bauaktenarchiv) Mo geschlossen Di 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr 09:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Tourist-Information (Januar bis 30. März)) Mo 10:00 - 18:00 Uhr Di 10:00 - 18:00 Uhr Mi 10:00 - 18:00 Uhr Do 10:00 - 18:00 Uhr Fr 10:00 - 18:00 Uhr Sa 10:00 - 13:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Tourist-Information (1. April bis 31. Dezember)) Mo 10:00 - 18:00 Uhr Di 10:00 - 18:00 Uhr Mi 10:00 - 14:00 Uhr Do 10:00 - 18:00 Uhr Fr 10:00 - 18:00 Uhr Sa 10:00 - 12:30 und 13:15 - 16:00 Uhr (an Adventswochenenden bis 18:00 Uhr) So 10:00 - 12:30 und 13:15 - 16:00 Uhr (an Adventswochenenden bis 18:00 Uhr) Allgemeine Öffnungszeit (Pass- und Meldebehörde aktuell nur nach Terminvereinbarung unter (03731) 273- 717 oder - 706) Mo 09:00 - 12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) Di 09:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) Fr 09:00 - 12:30 Uhr Sa 09:00 - 12:30 Uhr jeder 1. und 3. Samstag im Monat, sowie weitere Samstage bei Bedarf Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3731 273 0

    Fax: +49 3731 273 130

    E-Mail: stadtverwaltung@freiberg.de

    De-Mail: stadtverwaltung@freiberg.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Pass- und Meldebehörde (Sachgebiet Einwohnerwesen) (Pass- und Meldebehörde (Sachgebiet Einwohnerwesen))

    Adresse

    Hausanschrift

    Obermarkt 21

    09599 Freiberg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Pass- und Meldebehörde aktuell nur nach Terminvereinbarung unter (03731) 273- 717 oder - 706) Mo 09:00 - 12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) Di 09:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) Fr 09:00 - 12:30 Uhr Sa 09:00 - 12:30 Uhr jeder 1. und 3. Samstag im Monat, sowie weitere Samstage bei Bedarf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3731 273 701

    Telefon Festnetz: +49 3731 273 717

    E-Mail: Buergerbuero@freiberg.de

    De-Mail: stadtverwaltung@freiberg.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiberg

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiberg

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiberg

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiberg

    Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

    Fristen

    Hinweise für Freiberg

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Freiberg

    bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

    Kosten

    Hinweise für Freiberg

    • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: keine
    • zum Nachweis für andere Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): EUR 8,20

    Hinweis: Bitte überweisen Sie bei schriftlichen Anfragen die Gebühr auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiberg

    Zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsträgern können Sie sich die Lebensbescheinigung gebührenfrei durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erstellen lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en