Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen
Hinweise für Freiberg
Beschreibung
Hinweise für Freiberg
Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Freiberg (Große Kreisstadt Freiberg)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Wohngeldbehörde) Mo geschlossen Di 09:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:30 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Stadtarchiv) Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr 09:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Bauaktenarchiv) Mo geschlossen Di 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr 09:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Tourist-Information (Januar bis 30. März)) Mo 10:00 - 18:00 Uhr Di 10:00 - 18:00 Uhr Mi 10:00 - 18:00 Uhr Do 10:00 - 18:00 Uhr Fr 10:00 - 18:00 Uhr Sa 10:00 - 13:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Tourist-Information (1. April bis 31. Dezember)) Mo 10:00 - 18:00 Uhr Di 10:00 - 18:00 Uhr Mi 10:00 - 14:00 Uhr Do 10:00 - 18:00 Uhr Fr 10:00 - 18:00 Uhr Sa 10:00 - 12:30 und 13:15 - 16:00 Uhr (an Adventswochenenden bis 18:00 Uhr) So 10:00 - 12:30 und 13:15 - 16:00 Uhr (an Adventswochenenden bis 18:00 Uhr) Allgemeine Öffnungszeit (Pass- und Meldebehörde aktuell nur nach Terminvereinbarung unter (03731) 273- 717 oder - 706) Mo 09:00 - 12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) Di 09:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) Fr 09:00 - 12:30 Uhr Sa 09:00 - 12:30 Uhr jeder 1. und 3. Samstag im Monat, sowie weitere Samstage bei Bedarf Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3731 273 0
Fax: +49 3731 273 130
E-Mail: stadtverwaltung@freiberg.de
De-Mail: stadtverwaltung@freiberg.de-mail.de
Internet
Pass- und Meldebehörde (Sachgebiet Einwohnerwesen) (Pass- und Meldebehörde (Sachgebiet Einwohnerwesen))
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Pass- und Meldebehörde aktuell nur nach Terminvereinbarung unter (03731) 273- 717 oder - 706) Mo 09:00 - 12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) Di 09:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) Fr 09:00 - 12:30 Uhr Sa 09:00 - 12:30 Uhr jeder 1. und 3. Samstag im Monat, sowie weitere Samstage bei Bedarf
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3731 273 701
Telefon Festnetz: +49 3731 273 717
E-Mail: Buergerbuero@freiberg.de
De-Mail: stadtverwaltung@freiberg.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
- § 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
- § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) – Meldebescheinigung
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Sächsisches Kostenverzeichnis – SächsKVZ) – Anlage 1 zu § 1 Ziffer 68 Melderecht
- § 64 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) – Kostenfreiheit
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
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Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Kosten
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- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: keine
- zum Nachweis für andere Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): EUR 8,20
Hinweis: Bitte überweisen Sie bei schriftlichen Anfragen die Gebühr auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten.
Hinweise (Besonderheiten)
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Zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsträgern können Sie sich die Lebensbescheinigung gebührenfrei durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erstellen lassen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen