Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen
Hinweise für Stollberg/Erzgeb.
Beschreibung
Hinweise für Stollberg/Erzgeb.
Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Ansprechpartner
Bürgerservice (Bürgerservice)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1232
09362 Stollberg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Bürgerservice, bitte um vorherige Terminabsprache) Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 13:00 Uhr Sa 08:30 - 11:00 Uhr jeden 1. und 3. Samstag im Monat geöffnet
Kontakt
E-Mail: buergerservice@stollberg-erzgebirge.de
Telefon Festnetz: 037296 940
Internet
Große Kreisstadt Stollberg/Erzgeb. [Stadtverwaltung] (Große Kreisstadt Stollberg/Erzgeb. [Stadtverwaltung])
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1232
09362 Stollberg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Bürgerservice, bitte um vorherige Terminabsprache) Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 13:00 Uhr Sa 08:30 - 11:00 Uhr jeden 1. und 3. Samstag im Monat geöffnet
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erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stollberg/Erzgeb.
- § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
- § 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
- § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) – Meldebescheinigung
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Sächsisches Kostenverzeichnis – SächsKVZ) – Anlage 1 zu § 1 Ziffer 68 Melderecht
- § 64 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) – Kostenfreiheit
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
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Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Stollberg/Erzgeb.
bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Kosten
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- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: keine
- zum Nachweis für andere Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): EUR 8,20
Hinweis: Bitte überweisen Sie bei schriftlichen Anfragen die Gebühr auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten.
Hinweise (Besonderheiten)
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Zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsträgern können Sie sich die Lebensbescheinigung gebührenfrei durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erstellen lassen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen