Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen
Hinweise für Schwarzenberg/Erzgeb.
Beschreibung
Hinweise für Schwarzenberg/Erzgeb.
Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Schwarzenberg/Erzgeb. (Große Kreisstadt Schwarzenberg/Erzgeb.)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100141
08331 Schwarzenberg
Öffnungszeiten
Servicezeit (Bitte beachten Sie, dass Gespräche und Beratungen in den Fachbereichen nur nach Terminvereinbarung möglich sind.) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Sa 10:00 - 12:00 Uhr (nur jeden ersten Sa im Monat)
Kontakt
Telefon Festnetz: 03774 266-0
Telefon Festnetz: 03774 266-309
Fax: 03774 266-923
E-Mail: stadtverwaltung@schwarzenberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
- § 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
- § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) – Meldebescheinigung
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Sächsisches Kostenverzeichnis – SächsKVZ) – Anlage 1 zu § 1 Ziffer 68 Melderecht
- § 64 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) – Kostenfreiheit
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
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Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Kosten
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- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: keine
- zum Nachweis für andere Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): EUR 8,20
Hinweis: Bitte überweisen Sie bei schriftlichen Anfragen die Gebühr auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten.
Hinweise (Besonderheiten)
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Zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsträgern können Sie sich die Lebensbescheinigung gebührenfrei durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erstellen lassen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen