Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen
Hinweise für Raschau-Markersbach
Beschreibung
Hinweise für Raschau-Markersbach
Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Ansprechpartner
Gemeinde Raschau-Markersbach (Gemeinde Raschau-Markersbach)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1106
08350 Raschau
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Raschau-Markersbach
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Voraussetzungen
Hinweise für Raschau-Markersbach
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Raschau-Markersbach
- § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
- § 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
- § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) – Meldebescheinigung
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Sächsisches Kostenverzeichnis – SächsKVZ) – Anlage 1 zu § 1 Ziffer 68 Melderecht
- § 64 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) – Kostenfreiheit
Rechtsbehelf
Hinweise für Raschau-Markersbach
Verfahrensablauf
Hinweise für Raschau-Markersbach
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.
Fristen
Hinweise für Raschau-Markersbach
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Raschau-Markersbach
bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Kosten
Hinweise für Raschau-Markersbach
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: keine
- zum Nachweis für andere Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): EUR 8,20
Hinweis: Bitte überweisen Sie bei schriftlichen Anfragen die Gebühr auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten.
Hinweise (Besonderheiten)
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Zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsträgern können Sie sich die Lebensbescheinigung gebührenfrei durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erstellen lassen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen