Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen

    Hinweise für Neukirchen/Erzgeb.

    Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

    Beschreibung

    Hinweise für Neukirchen/Erzgeb.

    Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

    Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. (Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 77

    09221 Neukirchen/Erzgeb.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 371 271020

    Fax: +49 371 217093

    E-Mail: gemeinde@neukirchen-erzgebirge.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neukirchen/Erzgeb.

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neukirchen/Erzgeb.

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Neukirchen/Erzgeb.

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neukirchen/Erzgeb.

    Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

    Fristen

    Hinweise für Neukirchen/Erzgeb.

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neukirchen/Erzgeb.

    bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

    Kosten

    Hinweise für Neukirchen/Erzgeb.

    • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: keine
    • zum Nachweis für andere Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): EUR 8,20

    Hinweis: Bitte überweisen Sie bei schriftlichen Anfragen die Gebühr auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Neukirchen/Erzgeb.

    Zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsträgern können Sie sich die Lebensbescheinigung gebührenfrei durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erstellen lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en