Kampfmittelbelastung Überprüfung

    Kampfmittelbelastungsprüfung von Baugrundstücken

    Achtung! Wenn Sie bereits Kampfmittel in Ihrem Grundstück gefunden haben, beachten Sie bitte die Sicherheitshinweise: –>  Kampfmittelbeseitigung (Amt24-Leistung)

    Beschreibung

    Achtung! Wenn Sie bereits Kampfmittel in Ihrem Grundstück gefunden haben, beachten Sie bitte die Sicherheitshinweise: –>  Kampfmittelbeseitigung (Amt24-Leistung)

    Befindet sich Ihr Grundstück in einem Gebiet, wo Kampfmittel vermutet werden, können Sie einen Antrag auf eine entsprechende Kampfmittelbelastungsprüfung beim ortszuständigen Ordnungsamt (örtliche Polizeibehörde) stellen.

    Der Freistaat Sachsen zählt zu denjenigen Gebieten in Deutschland, die im besonderen Maße mit Kampfmitteln belastet sind. Unter Kampfmittel werden dabei Bomben, Minen, Granaten, Munitionen oder auch Munitionsteile verstanden, die aus dem 2. Weltkrieg stammen. Da solche militärischen Sprengmittel nahezu unbegrenzt lagerfähig sind, können diese über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Dresden (Landeshauptstadt Dresden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Külz-Ring 19

    01067 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 120020

    01001 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 488 0

    Fax: +49 351 488 2231

    E-Mail: stadtverwaltung@dresden.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Kampfmittelbelastungsprüfung – Bitte fragen Sie bei Ihrer Ortspolizeibehörde, in welcher Form Sie den Antrag stellen müssen.
    • Projektunterlagen des Baugrundstückes – Wichtig sind die Angaben zur Lage der Liegenschaft und, soweit bekannt, Angaben zur eingesetzten Bautechnik.

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

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    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie bei der zuständigen Stelle, das Grundstück auf Belastung durch Kampfmittel zu prüfen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob ein Antragsformular vorgesehen ist.

    Im Ergebnis der Antragsprüfung kann es dann zu folgenden Ergebnissen kommen:

    • Ist keine Belastung durch Kampfmittel bekannt, wird Ihr Grundstück für die Bebauung freigegeben. Somit sind keine besonderen Maßnahmen für eine Gefahrenvorsorge erforderlich.
    • Ist eine Belastung durch Kampfmittel nicht auszuschließen, fehlen jedoch konkrete Hinweise für eine Belastung, wird Ihnen eine Suche nach Kampfmitteln zur Vorsorge empfohlen. Zudem sollten alle Erdbaumaßnahmen, die Sie ergreifen, mit besonderer Vorsicht geschehen. Weiterhin sollten die Verbauachsen sondiert oder der Erdaushub vorsorglich beobachtet werden.
    • Ist eine Belastung durch Kampfmittel bekannt oder durch Nachweise belegt, ist eine Suche nach Kampfmitteln unbedingt erforderlich. Sie erhalten von der zuständigen Behörde eine entsprechende Auflage, dass Sie die Maßnahmen der Kampfmittelbeseitigung vor Bauantritt oder auch baubegleitend dulden müssen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Durchführung der Belastungsprüfung: gewöhnlich innerhalb von 2 Wochen (aufwandsabhängig)

    Kosten

    Die Kosten für das Verfahren der Kampfmittelbelastungsprüfung richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Ortspolizeibehörde.

    Hinweise:

    Die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung müssen Sie selbst tragen, wenn

    • Sie rein vorsorglich nach Kampfmitteln suchen lassen, obwohl kein begründeter Verdacht vorliegt, oder
    • Sie bei der zuständigen Polizeibehörde einen Antrag zur Kampfmittelsuche stellen.

    Liegt ein begründeter Verdacht vor, übernimmt der Staatshaushalt die Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en