• Wildenfels (Landkreis Zwickau, Sachsen)
Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

Halteverbot für Umzugstransporte beantragen

Für einen Umzug können Sie ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Die zuständige Verkehrsbehörde erteilt das Halteverbot auf Antrag und ordnet an, wie es mit welcher Beschilderung umzusetzen ist.

Beschreibung

Für einen Umzug können Sie ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Die zuständige Verkehrsbehörde erteilt das Halteverbot auf Antrag und ordnet an, wie es mit welcher Beschilderung umzusetzen ist.

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Ansprechpartner

Straßenverkehrsamt (Straßenverkehrsamt)

Adresse

Hausanschrift

Werdauer Straße 62

08056 Zwickau

Lieferanschrift

PF 100176

08067 Zwickau

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr geschlossen

Kontakt

E-Mail: strassenverkehrsamt@landkreis-zwickau.de

Fax: 0375 4402-24239

Telefon Festnetz: 0375 4402-24200

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Grund für das Halteverbot
  • Ort der Sperrung
  • zu beanspruchende Fläche
  • Dauer der Sperrung
  • Übersichtsplan oder Skizze
  • Verkehrszeichenplan

Voraussetzungen

Eine Genehmigung kann beantragt werden, wenn

  • das Umzugsfahrzeug auf dem benötigten Stellplatz im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne Störung des Straßenverkehrs be- und entladen werden kann.

Eine Genehmigung muss beantragt werden, wenn

  • der Gehweg ganz oder teilweise zum Beispiel durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

keine Angaben

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrs- oder Ordnungsbehörde.
  • Wenn sie Ihnen erteilt wurde, müssen Sie mindestens vier Tage vor Umzugsbeginn das Halteverbot für die Dauer des Umzuges mit den von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschriebenen Verkehrszeichen für andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen ausweisen.

Hinweis: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob Sie dort die Verkehrszeichen ausleihen können.

Fristen

Beantragung: mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn

Kosten

Die Gebühren sind abhängig vom Umfang der Beschränkung beziehungsweise der Inanspruchnahme von Straße oder Gehweg.

Hinweis: Zusätzlich können Kosten für die Nutzung der Verkehrszeichen entstehen, die Sie für das vorübergehende Halteverbot benötigen.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 03.03.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

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Sprache: en