Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Parkplatz für schwerbehinderte Menschen beantragen

    Um die Mobilität im Alltag zu gewährleisten, gibt es für schwerbehinderte Menschen die Möglichkeit, einen Parkplatz in der Nähe zu ihrer eigenen Wohnung oder in der Nähe der Arbeitsstätte einrichten zu lassen, den sie exklusiv nutzen dürfen. Dabei wird eine Stellfläche als Schwerbehinderten-Parkplatz mithilfe von Markierungen und Hinweisschildern ausgestattet.

    Beschreibung

    Kennzeichnung von personengebundenen Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Um die Mobilität im Alltag zu gewährleisten, gibt es für schwerbehinderte Menschen die Möglichkeit, einen Parkplatz in der Nähe zu ihrer eigenen Wohnung oder in der Nähe der Arbeitsstätte einrichten zu lassen, den sie exklusiv nutzen dürfen. Dabei wird eine Stellfläche als Schwerbehinderten-Parkplatz mithilfe von Markierungen und Hinweisschildern ausgestattet.

    Auch auf einer Privatfläche bedarf es für eine rechtliche Verbindlichkeit des einzurichtenden Parkplatzes der Anordnung entsprechender Verkehrszeichen der Straßenverkehrsbehörde. Allerdings geht dies nur, wenn Sie eine entsprechende Vereinbarung mit dem Eigentümer / der Eigentümerin haben. Wenden Sie sich also zunächst an den Eigentümer / die Eigentümerin.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Mittelsachsen (Sachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • beglaubigter Nachweis über die Schwere der Behinderung (Schwerbehindertenausweis) mit dem Vermerk "außergewöhnliche Gehbehinderung" (aG) oder "Blind" (Bl)
    • formloser Antrag

    Voraussetzungen

    Um einen personengebundenen Parkplatz für schwerbehinderte Menschen zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

    • Beantragung nur für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
    • Das Sonderparkrecht muss vertretbar sein. Das ist es nicht, wenn kein Parkraummangel herrscht oder Ihnen in zumutbarer Entfernung eine Garage oder Abstellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes zur Verfügung steht.
    • Auch dürfen keine entgegenstehenden verkehrlichen Regelungen in dem Bereich existieren (zum Beispiel Feuerwehrstellfläche).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Einen Parkplatz für schwerbehinderte Anwohner und Anwohnerinnen beantragen Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde mit einem formlosen Antrag und unter Vorlage Ihres Schwerbehindertenausweises.
    • Wenn die Straßenverkehrsbehörde bei Ihnen die Schaffung der Sonderstellfläche als unbedingt notwendig erachtet und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, wird der Parkplatz eingerichtet.
    • Gegebenenfalls wird das Parksonderrecht zeitlich befristet und vor der Einrichtung Rücksprache mit dem Sozialamt oder dem Amtsarzt / der Hausärztin gehalten.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Antragsbearbeitung und Einrichtung: zwischen 2 und 3 Monate

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de