Schäden an Autobahnen und Autobahnauffahrten melden
Beschreibung
Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Wenn Sie Schäden an Autobahnen oder Autobahnauffahrten melden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweis: Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.
Ansprechpartner
Autobahn GmbH, Niederlassung Ost (Autobahn GmbH, Niederlassung Ost)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 351 21298514
E-Mail: ost@autobahn.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie haben einen Schaden an einer Autobahn oder Autobahnauffahrt festgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
entfällt
Verfahrensablauf
Melden Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben.
Fristen
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen