Impfschaden Entschädigung

    Versorgung bei Impfschaden beantragen

    Treten nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen, so ist sofort ein Arzt, möglichst der impfende Arzt zu konsultieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Schwerwiegende Gesundheitsstörungen nach einer Impfung sind sehr seltene Ereignisse.

    Beschreibung

    Treten nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen, so ist sofort ein Arzt, möglichst der impfende Arzt zu konsultieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Schwerwiegende Gesundheitsstörungen nach einer Impfung sind sehr seltene Ereignisse.

    Wer durch eine öffentlich empfohlene Impfung oder eine andere öffentlich empfohlene Maßnahme der spezifischen Prophylaxe einen Gesundheitsschaden erleidet, kann einen Antrag auf Versorgung beim Kommunalen Sozialverband Sachsen stellen. Das örtliche Gesundheitsamt berät bei der Antragstellung.

    Ansprechpartner

    Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV) (Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV))

    Adresse

    Hausanschrift

    Humboldtstraße 18

    04105 Leipzig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0341 1266-0

    Fax: 0341 1266-700

    E-Mail: post@ksv-sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Vorzulegen sind die ausgefüllten Formulare

    • Antrag auf Beschädigten-Versorgung nach dem IfSG
    • Bericht über Verdachtsfälle einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (Verdacht auf Impfkomplikation) nach IfSG (Anlage 2)
    • Ergänzungsbogen zur Meldung eines Verdachts auf Impfkomplikation (Anlage 3)

    die in den "Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission beim Auftreten von atypischen Impfverläufen" enthalten sind.

    Weiterhin benötigen Sie für Ihren Antrag:

    • Dokumentation des Krankheitsverlaufes
    • Ihren Impfpass

    Voraussetzungen

    Als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff können nach einer Impfung kurzzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen auftreten, wie

    • Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle für die Dauer von ein bis drei Tagen (gelegentlich länger)
    • Fieber unter 39,5 °C (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten
    • "Impfkrankheit" (ein bis drei Wochen nach der Impfung), zum Beispiel masern- beziehungsweise varizellenähnliche Hauterscheinungen

    Kommt es im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die darüber hinaus gehen, sollte ein Arzt, möglichst der impfende Arzt konsultiert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

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    Verfahrensablauf

    Besteht ein Verdacht auf Impfnebenwirkungen, so muss die Meldung darüber sofort (innerhalb von 24 Stunden) an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

    Dafür sollte der vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelte Meldebogen sowie der "Ergänzungsbogen zur Meldung eines Verdachtes auf Impfkomplikation" der Sächsischen Impfkommission verwendet werden.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en