Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden

    Hinweise für Borsdorf

    Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig. Wenn Sie Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Beschreibung

    Hinweise für Borsdorf

    Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig. Wenn Sie Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Hinweis: Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauverwaltung (Bauverwaltung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    04451 Borsdorf

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi 09:30 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borsdorf

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borsdorf

    Sie haben einen Schaden an einer Ortsstraße festgestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Borsdorf

    entfällt

     

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borsdorf

    Melden Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben.

    Fristen

    Hinweise für Borsdorf

    keine

    Kosten

    Hinweise für Borsdorf

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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