Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden
Hinweise für Borsdorf
Beschreibung
Hinweise für Borsdorf
Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig. Wenn Sie Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Hinweis: Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bauverwaltung (Bauverwaltung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi 09:30 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauverwaltung@borsdorf.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borsdorf
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Borsdorf
Sie haben einen Schaden an einer Ortsstraße festgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Borsdorf
Rechtsbehelf
Hinweise für Borsdorf
entfällt
Verfahrensablauf
Hinweise für Borsdorf
Melden Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben.
Fristen
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keine
Kosten
Hinweise für Borsdorf
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen